Deutscher Gewerkschaftsbund

08.07.2020
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV

Bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien

Alle Kinder und Jugendlichen raus aus dem Hartz IV-System: Das ist die Idee einer Kindergrundsicherung. Der DGB hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht. Davon könnten rund 710.000 Kinder und ihre Eltern profitieren.

Text: Zahl des Monats - Bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien: Mit einer Kindergrundsicherung würden 710.000 Kinder und ihre Eltern aus Hartz IV rauskommen

Der DGB hat einen konkreten Vorschlag für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Damit würden alle Kinder und Jugendlichen aus dem Hartz-IV-System herausgenommen, Kinderarmut würde wirksam bekämpft.

Mehr Geld in der Haushaltskasse

Wenn der Vorschlag des DGB umgesetzt wird, haben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich mehr Geld in der Haushaltskasse als bisher. Über 200.000 Haushalte können so sogar komplett den Hartz-IV-Bezug aufgrund der Kindergrundsicherung überwinden. In diesen Haushalten leben 710.000 Kinder.

Kleine und mittlere Einkommen profitieren

Von den laufenden Leistungen der Kindergrundsicherung profitieren vor allem die unteren 40 Prozent der einkommensschwachen Haushalte mit Kindern. Der finanzielle Zugewinn beträgt hier bis zu 269 Euro monatlich für eine Familie. Auch bei mittleren Einkommen ist der Einkommenszuwachs aufgrund der Kindergrundsicherung spürbar. So steigt das Einkommen von Paaren mit Kindern um 103 Euro im Monat.

Keine Privilegien mehr für Besserverdiener

Geringfügige Einkommenseinbußen bringt der DGB-Vorschlag für Eltern mit sehr hohen Einkommen. Diese profitieren heute durch den Kinderfreibetrag im Steuerrecht deutlich mehr als Haushalte, die Kindergeld beziehen. Diese Privilegierung von Besserverdienenden wird mit dem DGB-Vorschlag beendet. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Kleines Mädchen an einer Schaukel

DGB/famveldman/123rf.com

Kindergrundsicherung: Eckpunkte des DGB-Vorschlags

  • Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt.
  • Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro (Update 07/2021: Der DGB erhöht die Forderung nach einem Sockelbetrag auf 257 Euro) – also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag. Das aktuelle DGB-Konzept für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung hier zum Nachlesen.
  • Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre) - (Update 07/2021: Die Höchstbeträge liegen zwischen 393 Euro und 554 Euro).
  • Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt.

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