Immer mehr Unternehmen setzen Werkverträge ein, um Tariflöhne zu umgehen. Eine Broschüre der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beleuchtet das Problem in der Ernährungsindustrie und der Hotelbranche.
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"Werkverträge erobern die Republik", lautet das Resümee der Gewerkschaft NGG in ihrer Broschüre "Wenig Rechte. Wenig Lohn. Wie Unternehmen Werkverträge (aus)nutzen". Auch in der Hotelbranche und der Ernährungsindustrie setzen immer mehr Unternehmen auf Werkverträge. Das Prinzip: Mit einem Subunternehmen wird ein Werkvertrag über ein fest definiertes "Werk" geschlossen. Das kann die Produktion einer bestimmten Menge Würstchen sein, das Reinigen einer bestimmten Zahl von Hotelzimmern oder das Beladen einer bestimmten Menge von Flaschen-Paletten.
Das auftragnehmende Unternehmen erledigt diesen Werkvertrag mit eigenen Arbeitskräften, häufig in den Betriebs- und Produktionsstätten des Auftraggebers selbst. Oft ist das nichts anderes als verdeckte Leiharbeit. Trotzdem gelten für Beschäftigte von Werkvertrags-Unternehmen weder der Leiharbeitsmindestlohn, noch die Leiharbeitstarife.
Manche Betriebe schließen sogar Werkverträge mit einzelnen ArbeitnehmerInnen. Offiziell gelten sie dann als Selbstständige und müssen sich selbst kranken- und rentenversichern. In der Realität sind sie oft scheinselbstständig: Schlecht bezahlt und ohne soziale Absicherung. "Beschäftigte mit Werkverträgen sind die Tagelöhner der Moderne. Das ist die soziale Seite der Lebensmittelskandale", meint Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der NGG. Die Politik müsse möglichst schnell dem Missbrauch von Werkverträgen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.
Die NGG hat in der Broschüre Beispiele für den Missbrauch von Werkverträgen in der Hotel- und Ernährungsbranche aufgeführt. Für Betriebsräte will die NGG mit der Publikation außerdem Möglichkeiten aufzeigen, wie sie gegen den Werkvertrags-Missbrauch vorgehen können.