Die schweren Erdbeben in Nepal haben einen Großteil des Landes zerstört. Nepalesische Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter leisten vor Ort wichtige Wiederaufbauarbeit und helfen Notleidenden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen zu Spenden für konkrete Hilfsprojekte in Nepal auf.
Die Zahl der Toten bei dem schweren Erdbeben und seinen Nachbeben in Nepal liegt laut UN-Angaben bei mehr als 8600, darunter auch viele Kolleginnen und Kollegen der nepalesischen Gewerkschaftsbewegung. Was nach dem Beben im April noch stand, ist jetzt, nach dem schweren Nachbeben in der vergangenen Woche, eingestürzt oder schwer beschädigt. Ganze Dörfer und Städte sind zerstört. Auch Gewerkschaftshäuser sind betroffen. Es ist die schlimmste Katastrophe in der Geschichte des Landes.
Es ist bereits viel geholfen worden, aber Nepal braucht dringend mehr Hilfe, bevor der Monsun in knapp drei Wochen beginnt. Bis dahin brauchen die obdachlosen Menschen zumindest provisorische Unterkünfte. Unsere nepalesischen Kolleginnen und Kollegen der nepalesischen Gewerkschaften vor Ort sind sehr engagiert, sie verteilen derzeit Lebensmittel und Wasser, organisieren medizinische Versorgung und haben eine Hygienekampagne gestartet Sie brauchen dringend unsere Unterstützung! Zur humanitären Soforthilfe und zum späteren Wiederaufbau im Erdbebengebiet sammelt der Verein „Gewerkschaften helfen“ deswegen Spenden. Wir bitten Euch herzlich um Unterstützung.
Spenden können unter dem Stichwort "Erdbeben Nepal" an folgendes Konto gemacht werden:
Gewerkschaften helfen e.V.
Nord LB
Kontonummer: 015 201 1490
Bankleitzahl: 250 500 00
IBAN: DE55 2505 0000 0152 0114 90
Stichwort "Erdbeben Nepal"
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich mit dieser Spendenaktion über die gewerkschaftlichen Partner an Nothilfeprojekten beteiligen. Spenden werden auch eingesetzt, um durch das Erdbeben beschädigte oder zerstörte Gewerkschaftsschulen und -gebäude wieder aufzubauen.
Der DGB wird sicherstellen, dass die solidarische Hilfe der deutschen Kolleginnen und Kollegen konkreten Hilfsprojekten direkt zugutekommt.
Spenden sind nach § 10 b EstG steuerlich abzugsfähig. Sofern eine Spendenbescheinigung gewünscht ist, bitten wir darum, Namen und Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit zum Jahreswechsel eine Spendenbescheinigung zugesendet werden kann. Bei Spenden unter 200 Euro genügt für das Finanzamt der Einzahlungs- oder Buchungsbeleg des Kreditinstituts.