Deutscher Gewerkschaftsbund

07.02.2019
FR-Kolumne "Gastwirtschaft"

Recht auf Abschalten

Home Office braucht klare Grenzen

Ständige Erreichbarkeit, Dauerstress, unbezahlte Überstunden: Um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen wollen viele Beschäftigte mehr von zu Hause aus arbeiten. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Bundesarbeitsministerium ein Recht auf Home Office schaffen will - wenn dabei klare Regeln eingehalten werden, schreibt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach in der Frankfurter Rundschau.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach DGB/Simone M. Neumann

Annelie Buntenbach ist Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes. Sie schreibt regelmäßig als Autorin für die Kolumne Gastwirtschaft der Frankfurter Rundschau.

Nachts noch SMS vom Vorgesetzten, weil das Projekt unter großem Zeitdruck fertiggestellt werden muss, ständige Erreichbarkeit auf allen Kanälen, Dauerstress, unbezahlte Überstunden - das ist die Arbeitsrealität von immer mehr Menschen. Gleichzeitig können wir heute so flexibel und unkompliziert kommunizieren wie nie zuvor. Gerade viele Menschen in Bürojobs wollen das für sich nutzen und häufiger von zu Hause aus arbeiten: Dem Handwerker zwischendurch die Tür öffnen, lange Anfahrtswege sparen und die Kinder rechtzeitig aus der Kita abholen.

Tatsächlich haben aber gerade einmal neun Prozent der abhängig Beschäftigten Home Office mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, wie der große Arbeitszeitreport 2015 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt. Das hat laut D21-Digital-Index 2018/2019 zum Teil mit der technischen Ausstattung durch den Arbeitgeber zu tun, liegt manchmal aber auch an mangelndem Vertrauen gegenüber den Mitarbeitern.

In vielen Unternehmen gibt es schlicht und ergreifend keine Angebote für Homeoffice oder Arbeitgeber verweigern die Arbeit von zu Hause oder unterwegs, obwohl sie mit den Aufgaben der Beschäftigten ohne weiteres vereinbar wäre. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Bundesarbeitsministerium jetzt ein Recht auf Home Office schaffen will.

In anderen europäischen Ländern gibt es Vergleichbares längst, zum Beispiel in den Niederlanden. Das geplante Gesetz ist dann ein Erfolg, wenn es Arbeitnehmerinnen und -nehmern mehr und neue Chancen auf die Gestaltung ihrer Arbeit im Einklang mit ihrem Lebensalltag eröffnet. Home Office sollte grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich sein, aber immer freiwillig bleiben, denn auch für klare Grenzen zwischen Beruf und Privatleben gibt es gute Gründe.

Auch für Arbeit im Homeoffice muss die Arbeitszeit vollständig erfasst und vergütet werden. Denn hier zeigen aktuelle Zahlen, dass das Konzept von Home Office oft zu unbezahlter und vertraglich nicht geregelter Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit - also zu unbezahlten Überstunden - führt. Arbeiten im Homeoffice darf außerdem nicht zu weniger Unfallversicherungsschutz führen als Arbeiten im Büro. Und zu guter Letzt gehört zum Home-Office auch das Recht auf Abschalten, denn ständige Erreichbarkeit kann die Erholung in der Freizeit verhindern und das Familien- und Privatleben enorm belasten.

von Annelie Buntenbach

Dieser Artikel ist erstmals am 02.02.2019 in der Frankfurter Rundschau erschienen.


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