Deutscher Gewerkschaftsbund

26.08.2015
WSI-Untersuchung zu Arbeitszeiten

Arbeitszeit-Forderungen der Arbeitgeber sind überholt

Tarifliche Regelungen bieten flexible Möglichkeiten

Die Arbeitgeber wollen den Acht-Stunden-Tag abschaffen und nur noch die Wochenarbeitszeit begrenzen. Eine aktuelle Untersuchung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Beschäftigte schon heute sehr flexibel arbeiten können. Tarifliche Regelungen in nahezu allen Branchen machen die Anpassung an betriebliche Bedürfnisse möglich. 

Uhr

DGB/Schilk(BestSabel)

Statt Schutzregelungen aufzuweichen, müssten die bereits vorhanden Gestaltungspielräume genutzt werden, so die Untersuchung. Denn die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung bieten zahlreiche Möglichkeiten Arbeitszeit flexibel zu gestalten, zeigt die WSI-Analyse. Das WSI listet mehrere Grundmodelle auf, die sich untereinander kombinieren lassen:

  • die dauerhafte Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit für bestimmte Beschäftigtengruppen,
  • befristete Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit,
  • dauerhafte Festlegung der regelmäßigen Arbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Belegschaften im Rahmen eines Arbeitszeitkorridors,
  • saisonal unterschiedliche Arbeitszeiten,
  • unregelmäßige Verteilung der tariflichen Regelarbeitszeit, die in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich erreicht werden muss:

Überstunden tariflich erlaubt

In vielen Tarifbereichen kann die regelmäßige Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt werden, auch Überstunden sind möglich zeigt die WSI-Analyse. So kann zum Beispiel in der chemischen Industrie und auf dem Bau die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden sind 50-Stunden-Wochen möglich bei entsprechendem Ausgleich möglich.

Die Überstunden können dabei über Arbeitszeitkonten erfasst werden – eine weitere Möglichkeit um Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Und sie werden in den Betrieben ausgiebig genutzt: In den vergangenen 15 Jahren wurden die tariflichen Regelungen zu Arbeitszeitkonten erheblich ausgeweitet, so das WSI-Tarifarchiv.

Quelle: WSI-Tarifarchiv
1) Im Jahresdurchschnitt 40 Std.

Tarifliche Arbeitszeitflexibilität in ausgewählten Tarifbereichen (Auszug)

 

 Tarifbereich

Wochen-
arbeitszeit

in Std.

maximale
Arbeitszeit

 in Std.

Freizeitausgleich

bei Mehrarbeit

Bankgewerbe

39

10/Tag 53/W.

grundsätzlich; auch auf Langzeitkonto möglich

Bauhauptgewerbe

41/

381

10/Tag

Ausgleich: möglich bei tariflicher
AZ-Verteilung bzw. 2-wöchigem AZ-Ausgleich

Chemie West/Ost

37,5/40

10/Tag

grundsätzlich

Druck West/Ost

35/38

 

möglich

Einzelhandel NRW

37,5

-

auf AN-Wunsch

Gebäudereinigerhandwerk

39

gesetzlich

möglich

Hotels und Gaststätten Bayern

39

200/Mon.

auf AN-Wunsch

Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden

35

50

bis 16 Std. möglich ab 16 Std.
auf Verlangen des Arbeitnehmers

Papierverarbeitung West/Ost

35/37

10/Tag

möglich

Priv. Verkehrsgewerbe
NRW

39/40 

10/Tag

208/Mon. (Kraftfahrer)

im Ausgleichszeitraum

Weitere Tabellen zur tarifliche Arbeitszeitflexibilität finden Sie in in der Pressemitteilund des WSI-Tarifarchivs:

Arbeitszeitflexibilität: Tarifliche Regelungen bieten großen Spielraum betriebliche Gestaltung (PDF)


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