Der DGB hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Stellung genommen. Darin warnt er vor einer bloßen Zusammenlegung der allgemeinen Pflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege bei gleichzeitiger Beibehaltung der dreijährigen Ausbildungsdauer.
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Der Ansatz einer generalisierten Ausbildung vernachlässigt die komplexen Anforderungen der einzelnen Pflegerichtungen, beispielsweise die Unterschiede zwischen Langzeit- und Akutpflege oder zwischen medizinisch orientierter Pflege und geronto-psychiatrischer Pflege. Kompetenzen einzuebnen macht Pflegeberufe nicht attraktiver – im Gegenteil: Hohe Fachlichkeit sichert die spätere Berufsfähigkeit und eine gute Versorgungsqualität der pflegebedürftigen Menschen.
Der DGB hat an der Anhörung der Bundestagsausschüsse für Gesundheit und Familie zum Kabinettsentwurf für ein Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) teilgenommen. Darin sollen die drei bisherigen Ausbildungsberufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer neuen generalisierten Pflegeausbildung zusammengefasst werden. Künftig soll es nur noch einen Berufsabschluss mit einer einheitlichen Berufsbezeichnung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie einer im Zeugnis ausgewiesenen Vertiefung im Wahlbereich geben. Der Gesetzgeber verspricht sich mit der Vereinheitlichung des Berufsbildes eine Aufwertung des Pflegeberufes, indem dieser universell einsetzbar und somit attraktiver werden soll.
Der DGB verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass die unterschiedlichen Pflegearrangements auch unterschiedliche Kompetenzen und Fähigkeiten erfordern, die in den verschiedenen Versorgungssettings von den künftigen Pflegefachkräften erwartet werden. Auch wenn die eigenständigen Berufsbilder der Kinder- und Altenpflege verschwinden, bleiben die hochkomplexen Anforderungen der unterschiedlichen Situationen in der Pflege bestehen. Wenn das notwendige Fachwissen innerhalb der regulären Ausbildungszeit nicht vermittelt werden kann, müsste es in einer Nachqualifikation im Anschluss an die Ausbildung erworben werden. Diese wäre jedoch von der Freistellungs- und Finanzierungsbereitschaft der Arbeitgeber abhängig. Der DGB sieht die Gefahr, dass Kompetenzen künftig ‚on demand‘ nach den Anforderungen der unterschiedlichen Einrichtungen erworben werden und die spezifischen Fachkenntnisse zwar in der Breite, nicht jedoch in der notwendigen Tiefe zu vermitteln sind.
Der DGB macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass vom Gesetzgeber eine Aufwertung der Pflegeausbildung, eine Verbesserung der Durchlässigkeit und ein gezieltes Generieren von notwendigem Spezialwissen erwartet wird, welches den hohen Anforderungen an das heutige Fachpersonal in der Pflege gerecht wird. Weitere Schwerpunkte der Stellungnahme waren die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in der Ausbildung sowie gute Ausbildungsbedingungen auch für die hochschulische Ausbildung in der Pflege.