Deutscher Gewerkschaftsbund

10.08.2020
Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld-Regelung bis März 2022 verlängern

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hat in einem Interview mit der BILD am Sonntag gefordert, die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld angesichts der andauernden Corona-Pandemie bis März 2022 zu verlängern. "Jeder Kurzarbeiter ist ein Arbeitsloser weniger. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen auch lange genug Kurzarbeitergeld beantragen können", so Hoffmann.

Zwei Arbeitshelme und ein Paar Handschuhe, abgelegt auf einem Geländer

DGB/Chaloemphon Wanitcharoentham/123rf.com

Kurzarbeitergeld weiter aufstocken

"Wenn wir Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt verhindern wollen, müssen wir die aktuelle Regelung bis zum März 2022 aufrechterhalten und das Kurzarbeitergeld weiter aufstocken", so Hoffmann weiter.

Die aktuelle Krise treffe "uns zu einer Zeit, in der viele Kernbranchen wie etwa die Autoindustrie eh schon unter starkem Veränderungsdruck standen und die internationalen Beziehungen extrem angespannt sind", sagte Hoffmann. Er sehe aber keinen Grund, panisch zu werden. "Wir haben in den vergangenen Monaten ein sehr kluges Krisenmanagement erlebt – sowohl von der Regierung, als auch von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Ich bin mir sicher, dass die Wirtschaft 2021 wieder Fahrt aufnehmen wird."


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