Deutscher Gewerkschaftsbund

20.04.2016
EGB und CLC

CETA: Keine VIP-Justiz für Investoren

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und der kanadische Gewerkschaftsbund CLC haben eine Reihe von Änderungen beim geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gefordert. EGB und CLC stellen zum Beispiel die "VIP-Prozesse" für ausländische Investoren infrage, wie sie beim Investitionsschutz geplant sind.

Fahnen von EU und Kanada als Puzzle

Colourbox.de

Im gemeinsamen Statement von EGB und CLC heißt es, dass auch die vorgenommenen Änderungen beim Investorenschutz in CETA weiter Fragen offen lassen. Ob ISDS oder ICS – beide Gewerkschaftsbünde sehen keinen Grund, warum zwischen Ländern mit voll entwickelten und effektiven Rechtssystemen ein Sondersystem für Investoren geschaffen werden müsse. Investoren-Staats-Schiedsverfahren würden unterm Strich nicht anderes "VIP-Prozesse für ausländische Investoren" bedeuten.

Auch Arbeitsstandards müssen durchgesetzt werden können

EGB und CLC bemängeln außerdem, dass der privilegierte Status von Investorenrechten in CETA im krassen Gegensatz zu den recht schwachen Möglichkeiten stünde, Arbeitsstandards durchzusetzen. Im Gegensatz zum Investorenschutz seien dort keine Sanktionen vorgesehen, wenn gegen Arbeitsstandards verstoßen würde. Auch bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte müssten strafbewehrte Sanktionen möglich sein.

Öffentliche Dienste haben in CETA nichts zu suchen

EGB und CLC fordern außerdem öffentliche Dienstleistungen komplett aus dem geplanten Freihandelsabkommen herauszuhalten.

TTIP: Barack Obama soll sich in Hannover für fairen Welthandel einsetzen

Anlässlich des anstehenden Besuchs des US-Präsidenten Barack Obama zur Eröffnung der Hannover Messe in Deutschland äußerte sich auch der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann zum Freihandel: "Für Barack Obama wäre es bei seinem Besuch in Hannover eine gute Gelegenheit, sich nicht nur für mehr freien Handel, sondern mehr fairen Welthandel einzusetzen." Mit einem verbindlichen Kapitel im TTIP-Abkommen zur nachhaltigen Entwicklung, in dem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO anerkannt werden, könne "die US-Bundesregierung den notwendigen Druck auf die US-Bundesstaaten ausüben, die die ILO-Konventionen umsetzen müssen." Die USA hätten selbst bereits in internationalen Handelsabkommen gefordert, dass die ILO-Kernarbeitsnormen anerkannt werden, zuletzt in dem transpazifischen TPP-Abkommen.

"Handel ist der zentrale Treiber der Globalisierung, deren Früchte aber immer ungleicher verteilt werden", so Hoffmann weiter. "Gewerkschaften fordern mehr fairen internationalen Welthandel." Dazu biete das Abkommen zwischen der EU und den USA Chancen, wenn sie offensiv genutzt würden. Der DGB setze sich gemeinsam mit dem amerikanischen Gewerkschaftsbund AFL-CIO dafür ein, dass das TTIP-Abkommen zwingend die Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen enthalten muss. Zu den Normen gehören unter anderem das Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit (1948) und zum Recht auf Kollektivverhandlungen (1949), die bis heute nicht von den USA ratifiziert wurden. Im Gegenteil: In 25 Bundesstaaten der USA gibt es so genannte "Right-to-Work"-Gesetze, auf deren Grundlage Gewerkschaften offen bekämpft werden. Das in Deutschland wohl bekannteste Beispiel ist Chattanooga im US-Bundesstaat Tennessee, wo massiv die Einrichtung einer betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat) am dortigen VW-Standort verhindert wurde. "Das verträgt sich nicht mit fairem Handel", so Hoffmann.


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