Deutscher Gewerkschaftsbund

23.06.2022

Das Alimentationsprinzip endlich ernst nehmen!

Kommentar von Elke Hannack

Portrait von Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB

DGB / Simone M. Neumann

Vor über zwei Jahren stellte das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrig zu niedrig bemessene Besoldung der Beamt:innen der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen fest, die diese innerhalb einer Frist zu beseitigen hatten. Die Entscheidungsgründe legten zudem nahe, dass auch die übrigen Dienstherren in der Pflicht zu handeln sein könnten. Damit war – oder besser gesagt ist – auch der Bund gefordert. Denn obwohl das damals noch von Horst Seehofer geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitete, ist die Besoldung der Bundesbeamt:innen bis heute nicht verfassungskonform. Einfacher Grund: fehlende Einigkeit im damaligen Kabinett. Das Gesetz wurde nie verabschiedet. Zwar ließ sich über die angedachten Maßnahmen tatsächlich trefflich streiten. Auch der DGB war nicht gänzlich überzeugt von dem vorgeschlagenen Lösungsweg. Doch ist der aktuelle Zustand zunehmend unhaltbar. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass das Bundesinnenministerium die Ansprüche der betroffenen Bundesbeamt:innen für 2021 gewahrt sieht, selbst wenn diese in besagtem Jahr keinen Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt haben.

Für beamtenpolitische Akteure wie den DGB war nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 klar, dass das neu besetzte Bundesministerium des Innern und für Heimat diese Baustelle sehr schnell angehen muss und auch wird. Aber weit gefehlt. Still ruht der See, während weitere Dienstherren längst an einer Problemlösung arbeiten. Zur Verteidigung kann man anführen, dass das Thema ein schwieriges ist und mit Blick auf die Beträge des Familienzuschlags für die Kinder von Beamt:innen durchaus sozialpolitischen Sprengstoff enthält. Doch abwarten löst das Dilemma nicht, sondern macht es größer. Als Dienstherr hätte es dem Bund gut zu Gesicht gestanden, die betroffenen Beamt:innen nicht zu lange im Regen stehen zu lassen und eine Vorreiterrolle einzunehmen. Diese Chance ist längst vertan.

Beamt:innen können die Höhe ihrer Besoldung nicht aushandeln. Sie müssen im Zweifel den Rechtsweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein jahrelanges Prozedere, in das sie der Dienstherr nicht unnütz treiben sollte. Die Bundesregierung und auch der Gesetzgeber müssen das Alimentationsprinzip endlich ernst nehmen. Lange Hängepartien zur Behebung offensichtlicher Missstände entwerten diesen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums und drücken letztlich auch eine fehlende Wertschätzung gegenüber den Beamt:innen des Bundes aus.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern die Bundesinnenministerin deshalb nachdrücklich auf: Legen Sie zeitnah ein Konzept für eine verfassungskonforme Besoldung im Bund vor. Und mit Blick auf das Bundesfinanzministerium sei mir der Hinweis gestattet, dass die Umsetzung verfassungsgerichtlicher Maßgaben nicht einfach mit dem Verweis auf fehlende finanzielle Ressourcen verweigert werden kann.


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