Deutscher Gewerkschaftsbund

15.04.2014
Interview - Magazin für Beamtinnen und Beamte 04/2014

De Maizière: Dienst- und Treueverhältnis ist ausschlaggebend

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen kündigte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière an, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen zu wollen. Zugleich zeichnet sich eine deutschlandweite Abkopplung der Besoldung von der Tarifentwicklung ab. Das Magazin für Beamtinnen und Beamte befragte den obersten Dienstherrn der Bundesbeamtinnen und -beamten zu seiner Sicht auf die Lage.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière BMI/Bildschön

Beamten-Magazin: Für den DGB als Spitzenorganisation ist die Tendenz, von der Tarifentwicklung abzurücken, ein politisches Problem. Wie kann Ihrer Ansicht nach dafür Sorge getragen werden, dass es in Zukunft wieder zu einer größeren Verkopplung von Besoldung und Tarif kommt?

Dr. Thomas de Maizière: Einige Länder übertragen in der Tat die Tarifabschlüsse nicht 1:1 auf die Beamten. Hierdurch verschieben sich bewährte Bezahlstrukturen. Diese Entwicklung sehe ich kritisch. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass hierdurch die Handlungsfähigkeit von Bund oder Ländern in Frage steht. Es war im Rahmen der Föderalismusreform I ausdrücklicher Wunsch der Länder, eigenverantwortlich über die Besoldung und Versorgung ihrer Landesbeamten entscheiden zu können. Diesen Standpunkt, für den es gute Gründe gibt, hat der Bund zu akzeptieren.

Nach Ansicht des DGB sind die fehlenden öffentlichen Einnahmen hauptursächlich für das Auseinanderdriften der Besoldung. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass auch die Länder und Kommunen im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnissegute öffentliche Leistungen gewährleisten können?

Die Qualität öffentlicher Leistungen ist sehr hoch und wird es auch bleiben. Besoldungsunterschiede, die bei einer Gesamtbetrachtung doch moderat ausfallen, ändern daran nichts. Diese Unterschiede führen weder zu signifikanten Abwanderungsbewegungen noch zu breiterem Fachkräftemangel. Die öffentlichen Arbeitgeber agieren angesichts der Anforderungen der Haushaltskonsolidierung im Spannungsfeld zwischen finanziellem Maßhalten und der Wettbewerbssicherung auf dem Fachkräftemarkt. Für die Gewinnung qualifizierten Personals kommt es jedoch neben der Bezahlung auch auf interessante Arbeitsfelder und familienfreundliche Beschäftigungsbedingungen an. Auch hier hat der öffentliche Dienst viel zu bieten. Insgesamt hat sich gerade in den letzten beiden Jahren die Finanzsituation der Kommunen verbessert.

Die Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und -beamten wurde 2006 auf 41 Wochenstunden angehoben. Das damit verfolgte Einsparziel wurde längst erreicht. Wie stehen Sie zur DGB-Forderung, die Arbeitszeit an das Tarifniveau anzugleichen?

Es bestehen gegenwärtig keine Überlegungen zur Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Beamtenbereich. Neben den weiter andauernden Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung ist das besondere Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn ausschlaggebend, aus dem spezielle Pflichten und Rechte erwachsen. Diese Unterschiede begründen eine unterschiedliche Behandlung der Statusgruppen auch bei der Arbeitszeit.

Parallel zur Anpassung der Besoldung erhöhen sich auch die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Was kann Ihres Erachtens getan werden, um der immer wiederkehrendenKritik an den Pensionen zu begegnen?

In dieser Hinsicht sollte noch stärker die Einheit von Besoldung und Versorgung und das Lebenszeitprinzip betont werden. Dieses Gesamtpaket stellt einen wesentlichen Aspekt der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber dar: Das Angebot einer guten Alterssicherung ist hier ein Vorteil bei der Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften. In der Sache muss immer wieder auf die aufgrund von Systemunterschieden unzulässigen Vergleiche von Durchschnittspensionen und -renten hingewiesen werden. Im Übrigen fehlt bei den Gegenüberstellungen der Alterseinkommen in Wirtschaft und Verwaltung, dass man die betrieblichen Renten nicht einbezieht und von vergleichbaren Ausbildungs- und Karriereverläufen ausgeht. Im Übrigen muss sich natürlich auch die Beamtenversorgung der allgemeinen Diskussion um die Zukunft der Alterssicherungssysteme stellen.


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