14 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Für die Mehrheit dieser Beschäftigten ist es nur eine Phase im Berufsleben; sie wünschen sich eine spätere Rückkehr zur Vollzeit. SPD und CDU/CSU haben sich auf die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und die Einführung eines Rückkehrrechts geeinigt. Der dazu vom BMAS vorgelegte Referentenentwurf enthält nach Ansicht des DGB richtige Regelungsansätze, bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück.