Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Migration

24.03.2009

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsgesetz

Seit dem 01.01.2000 gilt ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Mit ihm wurden Regelungen zur erleichterten Einbürgerung eingeführt. Dazu gehört die Optionsregelung. In Deutschland erhalten geborene Kinder langjährig hier lebender ausländischer Staatsangehöriger mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Spätestens mit dem Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich aber entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten oder die ihrer Eltern annehmen wollen.

Mehrfachstaatsangehörigkeit – Einbürgerung von EU-Bürgern

Für Bürger der EU und der Schweiz gelten besondere Regelungen. Sie müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht abgeben, sofern der Herkunftsstaat bei der Einbürgerung von Deutschen nicht verlangt, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Um Unklarheiten und mögliche Konsequenzen für die bisherige Staatsangehörigkeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, das entsprechende Konsulat zu befragen.

Der DGB und seine Gewerkschaften befürworten eine grundsätzliche Regelung der Mehrfachstaatsangehörigkeit. Bei der Einbürgerung sollten alle ausländischen Staatsangehörigen ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können.

Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit – Konsequenzen für den Aufenthalt
Für deutsche Staatsangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, gilt ebenfalls seit 2000, dass damit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erlischt. Einzige Ausnahme ist der Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung.

Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz
Das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz von 2007 beinhaltet auch Veränderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz. Diese basieren teilweise auf Vorschlägen des Bundesrates und einiger Bundesländer, die 2006 begonnen haben, Wissenstests als Voraussetzung für die Einbürgerung einzuführen. Gestrichen wurden die Regelungen zur erleichterten Einbürgerung von in Deutschland aufgewachsenen Jugendlichen. Dagegen gelten nun höhere Anforderungen bei der Anspruchseinbürgerung. Der DGB kritisiert die Änderungen als Kurswechsel. Der Integrationsprozess werde nicht mehr durch die Einbürgerung unterstützt, sondern stehe nun erst am Ende einer erfolgreichen Integration.

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit bietet auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung unter www.einbuergerung.de.


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