Deutscher Gewerkschaftsbund

26.06.2019

Das Digitale-Versorgungs-Gesetz: Der gläserne Versicherte?

Der Referentenentwurf des BMG für ein Digitales Versorgungs-Gesetzes (DVG) soll den Versicherten die schöne neue Welt digitaler und vernetzter Versorgungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf Gesundheitsanwendungen zugänglich machen. Während das 21. Jahrhundert den Anspruch und die Zielrichtung des Gesetzes zu bestimmen scheint, steckt in manchen Details eher der Geist von 1984.

Geldscheine und Fieberthermometer

Colourbox

Die Geschwindigkeit, mit der das Bundesministerium für Gesundheit immer neue Gesetzesentwürfe hervorbringt, erinnert an einen Sprinter, der kurz vor Erreichen der Ziellinie erklärt, in eben diesem Tempo nun in den Langstreckenlauf übergehen zu wollen. Kaum sind das GKV- Versichertenentlastungsgesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, hat Minister Spahn mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz und dem MDK-Reformgesetz zwei neue Referentenentwürfe auf den Weg gebracht. Und nochmal eine Schippe oben drauf gelegt: mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz soll nun im Eiltempo die Digitalisierung im Gesundheitswesen umgesetzt werden. Und als klassisches Spahn-Gesetz wird dabei möglichst weit gegriffen: Zunächst wird die flächendeckende Anbindung und Vernetzung ambulanter und stationärer Versorgungseinrichtungen sowie zahlreicher weiterer Gesundheitsdienstleistungen an die telematische Infrastruktur gesetzlich verordnet.

Der Gesundheitsminister will der Selbstverwaltung das Projekt entziehen

Dass sich die hierfür notwendigen Geräte, Bestandteile und technischen Normungen noch nicht überall durchgesetzt haben, scheint eher Anlass als Hindernisgrund dieser Volte zu sein. Und mit der vorangegangenen Verordnung einer Mehrheitseigentümerrolle des Bundes an der Thematik hatte Jens Spahn auch bereits klar aufgezeigt, dass er der Selbstverwaltung dieses Großprojekt so schnell wie möglich entziehen will. Damit verbunden ist die Umsetzung des Langzeitvorhabens elektronische Patientenakte, die ebenfalls lange angekündigt und insofern auch erwartbar war, als dass zahlreiche GKV-Krankenkassen bereits mit eigens entwickelten Anwendungen für Versicherte präsent sind.

In der Gesundheitsbranche dürften die Sektkorken knallen

Der unerwartete Teil des Gesetzes liegt hingegen in den umfangreichen Verordnungen zur Einführung von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Regelleistungskatalog der GKV - mit anderen Worten, alle Versicherten sollen zukünftig bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten von gesundheitsbezogenen Apps und Programmen durch ihre jeweilige Krankenkasse erhalten. In den Büros und Vorstandsetagen der Gesundheitswirtschaft sowie zahlreicher Startups und der zugehörigen Branchenverbände dürften dabei gleich aus dreifachem Grund die Sektkorken geknallt haben: einmal wegen des zu erwarteten Absatzmarktes, der sich damit eröffnet. Bereits heute sind in den gängigen App-Stores tausende mehr oder weniger gesundheitsbezogener Anwendungen zu finden, und die Aussicht, hier künftig nun im Regelfall eine Vergütung von den Krankenkassen einfordern zu können, dürfte für diese äußerst lukrativ erscheinen. Zum zweiten, weil Evidenz und Nutzen derartiger Anwendungen bisher kaum langfristig nachgewiesen sind: wann eine digitale Gesundheitsanwendung maßgeblich zur Beeinflussung des Gesundheitszustandes eines Versicherten beiträgt, kann zwar oft angenommen, aber selten festgestellt werden.

Orwell'scher Dammbruch

Das dürften auch die Anbieter solcher Anwendungen wissen, weshalb die Zahl der künftig auf den Markt geworfenen Anwendungen exponentiell anwachsen dürfte. Und zum Dritten wegen eines ganz besonderen Schmankerls: damit möglichst umfangreiche Schlüsse aus den Nutzungsdaten gewonnen und das eigene Versorgungsmanagementprofil für Versicherte gestärkt werden kann, sollen die GKV-Krankenkassen künftig in großem Umfang Abrechnungsdaten und Sozialdaten ihrer Versicherten selbst auswerten, nutzen und weiterverwenden dürfen. Mit Blick auf die Bedeutung informationeller Selbstbestimmung und den Anspruch von Versicherten, über Verwendung und Nichtverwendung ihrer daten im Rahmen der Gesundheitsversorgung selbst entscheiden zu können, wäre das ein potentieller Orwell’scher Dammbruch.

Die Kosten tragen wieder die Gesetzlichen Krankenkassen

Freilich wäre ein solches Gesetzespaket kein Werk aus dem Hause Spahn, wenn es nicht dem Namen nach alles für die Versicherten fordern würde – und eben dadurch die Berechtigung erhält, sämtliche zu erwarteten Kosten durch die Versicherten selbst tragen zu lassen. So kommt es denn auch, dass die GKV-Krankenversicherungen ihre Versichertenrücklagen unter anderem für die komplette Einrichtung der telematischen Infrastruktur, aber auch für die Vergütung der zu entwickelnden digitalen Gesundheitsanwendungen bereitstellen dürfen- selbst, wenn sich die besagten Anwendungen noch in der Erprobungsphase befinden. So revolutionär und modern die Materie dieses Referentenentwurfs also auch sein mag, so altbacken scheint auch hier das Leitprinzip durch, die GKV-Krankenversicherungen möglichst umfangreich zur Kasse zu bitten und weiter dem enthemmten Preiswettbewerb im Gesundheitssystem den Weg zu bereiten. Ob dabei auch ein tatsächlicher Nutzen für die Versicherten herausspringt, wie dieser aussieht und für wen er vorhanden ist, sind hingegen die unbekannten Variablen in dieser neuesten Gleichung des BMG.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB