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Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen haben ein deutlich höheres Risiko zu verarmen als Personen die gesund sind. Der DGB schlägt unter anderem die Einführung eines Teilhabegeldes vor, um Betroffene besser vor Armut zu schützen.
DGB/rioblanco/123rf.com
Regelmäßig legt der DGB zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ am 3. Dezember eine Analyse zur Situation von Personen mit Beeinträchtigungen in Gesellschaft und Arbeitswelt vor. Ernüchternd ist, dass sich Jahr für Jahr die Befunde gleichen. Menschen mit Behinderungen haben schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt und sie sind deutlich häufiger von Armut bedroht als gesunde Menschen. So ist die Armutsrisikoquote in dieser Gruppe seit 2005 von 13 auf 19 Prozent gestiegen. Bei BürgerInnen ohne Einschränkungen liegt die Quote konstant bei 14 Prozent.
Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2018 11,2 Prozent der schwerbehinderten Menschen arbeitslos – die allgemeine vergleichbare Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent. „Eine Behinderung darf nicht länger arm machen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen eine bessere finanzielle Absicherung als bislang. Insbesondere, wenn eine Erwerbsminderung eintritt und Erwerbstätige nicht mehr arbeiten können, ist das Armutsrisiko groß“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
ie DGB-Analyse legt die Gründe für das hohe Armutsrisiko offen. Viele Menschen leben nicht von Geburt an mit einer Einschränkung, sondern erwerben eine Behinderung durch Krankheit oder Unfall im Laufe ihres Lebens. Eine soziale Leistung, die vormals in solchen Fällen die Not lindern sollte, ist massiv gekürzt worden: die Erwerbsminderungsrente. So sei höchstwahrscheinlich das sinkende Niveau dieser Sozialleistung ausschlaggebend dafür, „dass insbesondere bei den jungen Erwachsenen ein wachsender Anteil auf Sozialhilfeleistungen im Falle einer Erwerbsminderung angewiesen ist“, schreibt der DGB. Auch die Deregulierung des Arbeitsmarktes und der boomende Niedriglohnsektor haben negative Folgen für die Betroffenen.
Gezielte Maßnahmen sollen künftig vor Armut schützen. Unter anderem schlägt der DGB eine Teilhabegeld vor, das aus Steuermitteln als Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Dieses könnte dazu dienen, den Mehrbedarf im alltäglichen Leben von Menschen mit Einschränkungen abzudecken. Der monatliche Betrag soll nach Plänen des DGB abhängig vom Grad der Behinderung gestaffelt sein, bisherige Leistungen ergänzen und anrechnungsfrei zu Lohn- oder Sozialleistungen ausgezahlt werden.
Ferner soll der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert, Niedriglöhne bekämpft und Minijobs in reguläre Jobs umgewandelt werden. Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sollen laut DGB gestrichen werden. Notwendig sei auch ein Mehrbedarf bei Behinderung im Hartz IV-Regelwerk. Jobcenter sollen sich zudem besser um Menschen mit Einschränkungen kümmern.
Die Analyse gibt es hier zum Download:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 3. Dezember angekündigt, dass er die Abgabe für Unternehmen, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, verdoppeln will.
Dazu erklärt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel:
"Unternehmen, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigten, sind schon jetzt zu einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Diese Abgabe zu erhöhen ist ein sinnvoller Ansatz, um Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei darf die Ausgleichsabgabe keinesfalls zu einem Instrument des Freikaufens werden. Zusätzlich muss es mehr Ordnungswidrigkeitsverfahren geben, wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wird. Unternehmen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und Barrieren dafür abräumen. Ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, ein seit Jahren gleichbleibend hoher niedriger Anteil. Gleichzeitig sind Menschen mit Behinderungen fast doppelt so oft arbeitslos, und es ist für sie deutlich schwerer, nach Abrutschen in die Arbeitslosigkeit wieder in Beschäftigung zu kommen. Das muss sich ändern, Hubertus Heils Vorschlag ist ein notwendiges Signal in Richtung Arbeitgeber."