Deutscher Gewerkschaftsbund

04.05.2018
klartext 17/2018

Bundeshaushalt: Investieren nicht nur nach Kassenlage!

„Wir investieren in unser Land. Wir sorgen für genügend Kitaplätze, digital ausgestattete Schulen und schnelles Internet in Stadt und Land.“ So heißt es in der Präambel des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Jetzt hat die Bundesregierung Eckwerte für den Bundeshaushalt 2019 und den Finanzplan bis zum Jahr 2022 beschlossen und damit konkrete Zahlen vorgelegt. Viele sinnvolle Vorhaben sind dabei eingeplant. Doch es überwiegt der Eindruck, der konservative Konsolidierungskurs des ehemaligen Finanzministers Schäuble werde fortgesetzt.

500-Euro-Scheine werden gedruckt

DGB/deltaart/123rf.com

Tatsächlich sollen die vom Bund eingeplanten Investitionen nur im laufenden und im kommenden Jahr nominal wachsen, danach aber wieder unter das Niveau des vergangenen Jahres zurückfallen (siehe Grafik). Natürlich sind längst nicht alle sinnvollen Ausgaben im Bundeshaushalt auch als Investitionen ausgewiesen. Sozialausgaben und Mittel für Personal sind selbstverständlich ebenfalls dringend notwendig. Zudem werden manche Ausgaben, die früher als Investitionen galten, heute anders gebucht. Andere Investitionsausgaben werden erst noch konkretisiert, wie das Finanzministerium betont. Doch auch diese Umstände mildern das Problem nur teilweise, zumal die Ausgaben des Bundes insgesamt ab 2020 nur mäßig wachsen werden.

Grafik: DGB

Fakt ist: Zum Teil verbirgt sich hinter zusätzlichen Mitteln auch eine reale Absenkung. Beispielsweise ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen, den Bundesländern jeweils eine Milliarde für den sozialen Wohnungsbau zukommen zu lassen. Das ist zwar gut – schließlich wären die entsprechenden Zahlungen, die der Bund heute schon tätigt, sonst 2019 ausgelaufen. Allerdings betragen die Zahlungen bislang 1,5 Milliarden jährlich, liegen also künftig niedriger als jetzt.

Das Kernproblem wird auch in den jetzt beschlossenen Haushaltsplänen wieder deutlich: Die Bundesregierung betreibt eine Investitionspolitik nach Kassenlage. Der Umfang der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen wird nicht dadurch bestimmt, was nötig ist, um Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig, zukunftsfähig und gerecht zu machen. Der Umfang wird nur durch den erwarteten haushaltspolitischen Spielraum bestimmt.

Über allem steht mittlerweile das Ziel, keine neuen Haushaltsdefizite zu machen. Es geht nicht mehr allein darum, die – ohnehin schon investitionsfeindliche – Schuldenbremse einzuhalten. Vielmehr werden die deutschen und europäischen Schuldenregeln übererfüllt. Die Bundesregierung rühmt sich damit, dass sie die Staatsverschuldung bereits nächstes Jahr unter die Marke von 60 % des Bruttoinlandsprodukts drückt, obwohl sie nach den Regeln des Fiskalpakts viel mehr Zeit dazu hätte.

Das verhindert nicht nur, dass der Investitionsstau in vollem Umfang aufgelöst wird. Es ist auch höchst riskant, wie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) aktuell durchgerechnet hat: Solange die Konjunktur gut läuft, fallen die Investitionsspielräume hoch aus. Bei einem mittleren Konjunktureinbruch hingegen könnten die geplanten prioritären Staatsausgaben unter den Bedingungen der Schuldenbremse zwar noch durchgeführt werden, unter dem Zwang, die schwarze Null einzuhalten, aber schon nicht mehr.


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