Deutscher Gewerkschaftsbund

12.12.2019
Bundestag beschließt:

12 Handwerksberufe kommen wieder in die Meisterpflicht

Der Bundestag beschließt heute die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf der 43 bisher nicht-meisterpflichtigen Gewerke im Handwerk. DGB-Vorstand Stefan Körzell sieht das als guten Anfang: "Mit der Rückführung von zwölf Gewerken in die Meisterpflicht werden die Weichen wieder in Richtung fairen Wettbewerbs gestellt. Das ist eine gute Nachricht für das gesamte Handwerk." Die Bundesregierung hätte aber "noch viel weiter gehen müssen, als sie es jetzt mit ihrem Reförmchen tut".

Nahaufnahme der Hände eines Fliesenlegers mit Fliese und Werkzeug

Colourbox.de

Für zwölf Gewerke braucht es in Zukunft wieder einen Meisterbrief, um einen Betrieb zu eröffnen. Begründet wird die Wiedereinführung der Meisterpflicht unter anderen mit der "Gefahrengeneigtheit" der Gewerke, also damit, dass es eine Gefährdung von Dritten durch eine fehlerhafte Ausführung von Arbeiten in diesen Gewerken gibt.

Aus Sicht des DGB gilt das aber auch für weitere Gewerke - zum Beispiel für die Gebäudereinigung. In fünf Jahren soll das Gesetz evaluiert werden. "In Zukunft müssen weitere Gewerke zurück in die Meisterpflicht, beispielsweise die Gebäudereiniger", so Körzell.

Körzell: Wiedereinführung der Meisterpflicht allein löst nicht die Probleme des Handwerks

Diese Gewerke kommen wieder in die Meisterpflicht

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Glasveredler
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  11. Raumausstatter
  12. Orgel- und Harmoniumbauer

"Verpasst wurde mit dieser Mini-Reform, die Handwerksordnung als Ganzes zukunftsfähig zu machen", so Körzell. "Bereits jetzt ist absehbar, dass sich die Probleme des Handwerks, Fachkräfte zu gewinnen, nicht allein mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht lösen lassen. Der DGB hat dies immer betont."

Ein weiterer Baustein wäre eine deutlich bessere Tarifbindung: Nur 30 Prozent der Beschäftigten im Handwerk werden von einem Tarifvertrag erfasst. Das führt nicht nur zu einer Lohnlücke von 20 Prozent, sondern auch zu schlechteren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen. Der DGB setzt jetzt auf den im Koalitionsvertrag vereinbarten Branchendialog Handwerk. Hier kommen das Ministerium, die Handwerksverbände, der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften an einen Tisch, um gemeinsam darüber zu sprechen, wie das Handwerk für die Zukunft fit gemacht werden kann.

Körzell weist Kritik der Monopolkommission zurück

Die Monopolkommission warnte angesichts der Wiedereinführung der Meisterpflicht vor angeblich negativen Folgen für Kundinnen und Kunden - zum Beispiel längere Wartezeiten für Termine oder steigende Preise. "Mit ihren Unkenrufen zur wieder eingeführten Meisterpflicht geht die Monopolkommission komplett am Thema vorbei", sagte dazu Stefan Körzell. "Der Fachkräftemangel im Handwerk und die Wartezeiten der Kunden entstehen gerade wegen der fehlenden Meisterpflicht, nicht umgekehrt. Statt Plackerei, mieser Bezahlung, Dumping-Preiswettbewerb, Solo-Selbstständigkeit und schlechter Qualität braucht das Handwerk gute Bedingungen, um wieder mehr Fachkräfte zu gewinnen. Dazu gehört die Meisterpflicht genauso wie eine bessere Tarifbindung. Deshalb hätte die Bundesregierung sogar noch viel weiter gehen müssen, als sie es jetzt mit ihrem Reförmchen tut."


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