Mit dem seit August 2007 geltenden EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) wurden elf von der EU verabschiedete Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Verbunden damit erfolgten weitreichende Veränderungen in den Bereichen Familienzusammenführung, Integration und Einbürgerung (Politik der EU).
„Mit den geplanten Verschärfungen bei der Integration, im Staatsangehörigkeitsrecht und beim Familiennachzug stellt die Bundesregierung die positiven Ansätze des Nationalen Integrationsplans auf den Kopf“, so DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach in einer Pressemitteilung. In das Gesetz sind die Vorschläge des DGB zur Erwerbstätigenzuwanderung nicht eingeflossen. Es fehlen die Ergebnisse der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes. Überwiegend positiv bewertet wurden die nun vorhandenen Möglichkeiten für langjährig geduldete Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
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