Deutscher Gewerkschaftsbund

25.02.2009

EU-Richtlinienumsetzungsgesetz - Grundlegende Veränderungen

bei Aufenthalt, Integration und Einbürgerung

Mit dem seit August 2007 geltenden EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) wurden elf von der EU verabschiedete Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Verbunden damit erfolgten weitreichende Veränderungen in den Bereichen Familienzusammenführung, Integration und Einbürgerung (Politik der EU).

„Mit den geplanten Verschärfungen bei der Integration, im Staatsangehörigkeitsrecht und beim Familiennachzug stellt die Bundesregierung die positiven Ansätze des Nationalen Integrationsplans auf den Kopf“, so DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach in einer Pressemitteilung. In das Gesetz sind die Vorschläge des DGB zur Erwerbstätigenzuwanderung nicht eingeflossen. Es fehlen die Ergebnisse der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes. Überwiegend positiv bewertet wurden die nun vorhandenen Möglichkeiten für langjährig geduldete Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Dokumente

  • Aufenthaltsgesetz (pdf) (aktueller Text), zuletzt geändert am 22.12.2008
  • Volker Roßocha: EU-Richtlinienumsetzungsgesetz: Ein Rückschritt in der Integrationspolitik und teilweise verfassungswidrig (Juni 2007)
  • Protokolle der öffentlichen Sachverständigenanhörungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 21. und 23. Mai 2007: Siehe www.bundestag.de
  • DGB-Stellungnahme zum Entwurf des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes (Mai 2007)
  • DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (Januar 2006)
  • Dr. Rolf Gutmann: Gutachten zum Referentenentwurf (Januar 2006)
  • RA Semiha Akin: Bewertung des Referentenentwurfs im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht (Januar 2006)

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Migrationspolitik

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