Deutscher Gewerkschaftsbund

03.11.2016
klartext 41/2016

Tarifbindung stärken – ein Gebot der Gerechtigkeit!

Die Tariflandschaft in Deutschland steht vor Problemen. Seit Mitte der 1990er Jahre gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe ein Tarifvertrag. Es ist deshalb das Gebot der Stunde, dass die Tarifbindung wieder gestärkt wird. Die Gewerkschaften tragen das Ihrige dazu bei.

Treffen Betriebsrat

DGB/Simone M. Neumann

Die Tariflandschaft in Deutschland steht vor Problemen. Seit Mitte der 1990er Jahre gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe ein Tarifvertrag. Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen jetzt, dass die Situation alarmierender ist, als viele dachten: Im Jahr 2014 arbeiteten demnach nur noch 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb. Der Anteil der tarifgebundenen Betriebe lag 2014 bei nur 15 Prozent (siehe Grafik).

Grafik Tarifbindung in Deutschland

DGB

Dabei sind Tarifverträge so wichtig: Ob beim Gehalt, bei den Urlaubstagen, beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei den Arbeitszeiten, den Kündigungsfristen oder den Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung – Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag geregelt ist, stehen in der Regel besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung. Aber auch aus Sicht der Arbeitgeber sind Tarifverträge sinnvoll: Vor allem Flächentarifverträge, die für eine ganze Branche gelten, wirken konfliktreduzierend, weil den Unternehmen damit gleiche Voraussetzungen bei Planungssicherheit und Kalkulation garantiert und Schmutzkonkurrenz verhindert wird.

Gezielte Organisationspolitik

Es ist deshalb das Gebot der Stunde, dass die Tarifbindung wieder gestärkt wird. Die Gewerkschaften tragen das Ihrige dazu bei: Betriebsratsstrukturen werden gestärkt, denn wo es Betriebsräte gibt, besteht eine höhere Tarifbindung. Mit einer gezielten Organisationspolitik sollen zudem Mitglieder gewonnen werden. Das stärkt die Gewerkschaft vor Ort im Kampf für einen Tarifvertrag.

Allgemeinverbindlicherklärung stärken

Aber auch der Gesetzgeber muss jetzt handeln: Es braucht zum Beispiel eine Stärkung des Instruments der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE). Damit kann die Geltungskraft von Tarifverträgen auf Unternehmen und Beschäftigte einer Branche ausgeweitet werden, auch wenn diese nicht unmittelbar tarifgebunden sind. Anfang 2015 hatte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Erlass einer AVE im Tarifvertragsgesetz eigentlich erleichtert. Eine restriktive Handhabung der neuen Regelungen durch das Bundesarbeitsministerium und das immer noch bestehende faktische Vetorecht der Arbeitgeber im Tarifausschuss führen aber dazu, dass die Zahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge nicht zugenommen hat. Hier muss das Gesetz dringend nachgebessert werden!

Tarifflucht stoppen

Aber damit ist es nicht getan. Der Tarifflucht von Arbeitgebern (zum Beispiel durch die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband „ohne Tarifbindung“) muss entgegengewirkt werden. Es braucht ein Verbandsklagerecht, damit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarifverstöße ahnden können.

So können alle einen Beitrag leisten: der Staat, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Denn ein stabiles Tarifsystem ist für alle gut – am Ende ist und bleibt die Tarifbindung eine Frage der Gerechtigkeit!



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