Deutscher Gewerkschaftsbund

26.05.2016
SGB II

Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV: "Mehr als unzureichend"

Ein Gesetz zu "Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV" soll das Hartz-System unbürokratischer machen. Aus Sicht des DGB ist der Entwurf aber "insgesamt noch mehr als unzureichend". In einigen Punkte werde er sogar "zum Quell einer Vielzahl neuer Rechtsstreitigkeiten werden".

Frauen im Büro

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Bereits im April hatte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gewarnt: "Wenn das Gesetz so kommt, ist neuer Rechtsstreit programmiert." Jetzt ist der Entwurf der Bundesregierung am 30. Mai 2016 Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. In einer aktualisierten Stellungnahme bewertet der DGB den Gesetzentwurf anlässlich der Bundestagsanhörung so:

"Der Gesetzentwurf zu einer 9. Novellierung des SGB II ist nach Auffassung des DGB insgesamt noch mehr als unzureichend und wird dem vom Gesetzgeber formulierten Anspruch der Rechtsvereinfachung in der Summe der vorgeschlagenen Änderungen noch nicht gerecht. Die vorgeschlagenen Änderungen bleiben hinter den Reformnotwendigkeiten weit zurück."

Neuer Rechtsstreit statt einfacherer Verfahren

Der DGB befürchtet außerdem, dass einige der vordergründig einfacheren Regelungen das Gegenteil von dem bewirken, was eigentlich geplant war. Statt mehr Klarheit und weniger Bürokratie für alle Beteiligten könnten einige Regelungen - zum Beispiel bei den Heizkosten - für mehr Rechtsunsicherheit sorgen und "so eher zum Quell einer Vielzahl neuer Rechtsstreitigkeiten werden", heißt es in der Stellungnahme.


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Aktualisierte Fassung - DGB-Stellungnahme: Rechtsvereinfachungen im SGB II (application/acrobat, 293 kB)

Aktualisierte Fassung der DGB-Stellungnahme zu "Rechtsvereinfachungen" im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches: 1. zum Gesetzentwurf eines 9. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung BT Drucksache 18/8041; 2. zum Referentenentwurf für ein 9. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 3. Februar 2016 unter Berücksichtigung der Neureglung der temporäreren Bedarfsgemeinschaft vom 29.02.2016; 3. zu einem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping u. a. und der Fraktion DIE LINKE; 4. zu einem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


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Aktualisierte Fassung - DGB-Stellungnahme: Rechtsvereinfachungen im SGB II

Dokument ist vom Typ application/acrobat.

"Hartz IV" ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt. Die große Koalition will das SGB II ändern und rechtlich vereinfachen. Der entsprechende Entwurf ist aber "nach Auffassung des DGB insgesamt noch mehr als unzureichend", kritisiert der Gewerkschaftsbund in einer Stellungnahme.


Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV: Sanktionen entschärfen

Dokument ist vom Typ application/pdf.

"Hartz IV" ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt. Die große Koalition will das SGB II ändern und rechtlich vereinfachen. Der Referentenentwurf sei aber insgesamt noch "sehr unzureichend", so der DGB in einer Stellungnahme. Außerdem müssten Sanktionen im Hartz-IV-System dringend entschärft werden – vor allem für Jugendliche. Das sieht der Entwurf bisher nicht vor.

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