Deutscher Gewerkschaftsbund

20.01.2021
Fachkommission Integrationsfähigkeit

Gleichberechtigte Teilhabe für Eingewanderte, Integration proaktiv gestalten!

Die Fachkommission Integrationsfähigkeit der Bundesregierung übergab am 20. Januar 2021 ihren Bericht zur Integration von Eingewanderten in Deutschland. Die Kommission soll die wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen für Integration beschreiben und Vorschläge für Standards machen, wie diese verbessert werden können. Anja Piel vom DGB-Vorstand betont: "Der DGB begrüßt den Bericht der Kommission und Empfehlungen zur Integration in Deutschland außerordentlich."

Gruppe junger Menschen unterschiedlicher Herkunft steht vor einem Rolltor

DGB/Livio Monti/123rf.com

Anja Piel, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorsandes des DGB betont zum Bericht der Kommission: "Wir sind längst eine Einwanderungsgesellschaft und müssen uns entlang angemessener rechtlicher und gesellschaftlicher Indikatoren und Verfahren weiter entwickeln, um diesem Sachverhalt gerecht zu werden. Anforderungen an Eingewanderte und ihre Nachkommen zu formulieren, ist angemessen. Gleichermaßen angemessen ist es, für die Mehrheitsbevölkerung Anforderungen zu benennen. Auch im Bereich Beschäftigung finden sich Diskrepanzen zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Zu gewissen Anteilen sind solche Diskrepanzen neben Faktoren wie Sprachkenntnissen und anerkannten Qualifikationen aber eben auch auf Diskriminierung und Ausgrenzung der Zugewanderten zurückzuführen. Diese Diskriminierung muss beim Zugang und innerhalb der Beschäftigung so weit als möglich abgebaut werden. Als DGB erwarten wir, dass die Fachkommission hierzu deutliche und pragmatische Vorschläge vorlegt."

Erfolgreiche Integration durch politische Teilhabe

"Als weitere wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Integration sehen wir die politische Teilhabe von Eingewanderten", sagt Anja Piel. "Diese ist für Drittstaatsangehörige nach wie vor nur über die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft  möglich. EU-Bürger*innen wird nur ein Wahlrecht bei kommunalen Wahlen und der Europawahl ermöglicht. Das ist ein echtes Problem, da die Gruppe der Personen, die in Deutschland wegen fehlender deutscher Staatsbürgerschaft nicht an demokratischen Wahlen teilnimmt, knapp unter 10 Millionen Personen liegt. Von den Betroffenen wird dies als schreiendes Demokratiedefizit betrachtet, das es zu beenden gilt. Wir führen als DGB derzeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und Expert*innen in diesem Feld Fachgespräche durch, um neue Ansätze zu erörtern und politisch weiter zu entwickeln, wie Demokratie auch für Eingewanderte schneller Realität werden kann. Eines dieser Fachgespräche findet am Tag, an dem die Fachkommission ihren Bericht der Bundesregierung übergibt, statt. Unsere Anforderung an die Fachkommission war, auch das Feld des aktiven und passiven Wahlrechts abzudecken. Ich hoffe, dass uns die Fachkommission hier nicht enttäuscht."

Die Fachkommission ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien. Die Kommission hatte ihre Arbeit im Februar 2019 aufgenommen. Wegen der COVID19 Pandemie konnte ein Bericht erst Anfang 2021 fertiggestellt werden. 

Ber Bericht der Fachkommission Integration kann hier nachgelesen werden. 


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