Arbeitspapiere, Stellungnahmen und Gesetzesentwürfe
In seinen Eckpunkten zum Arbeitnehmerdatenschutz vom Dezember 2008 sagt der DGB: Zweck des Datenschutzes muss es sein, den Einzelnen davor zu schützen, dass durch Missbrauch seiner Daten sein grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrechts beeinträchtigt wird.
Autor: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.
Autor: Prof. Peter Wedde, Vortrag im Rahmen des Expertengesprächs Arbeitnehmerdatenschutz, 28.06.2010
Autorin: Karin Schuler, Deutsche Vereinigung für Datenschutz, Vortrag im Rahmen des Expertengesprächs Arbeitnehmerdatenschutz, 28.06.2010
Autor: Prof. Olaf Deinert, Vortrag im Rahmen des Expertengesprächs Arbeitnehmerdatenschutz, 28.06.2010
Thesen von Prof. Wolfgang Däubler
Autor: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht
Autor: Deutsche Vereinigung für Datenschutz
Das Bundesinnenministerium will für den Datenschutz am Arbeitsplatz am mehr Rechtssicherheit erreichen und Schutzlücken schließen. Der DGB kritisiert den Entwurf in mehreren Punkten: Die Gewerkschaften lehnen ein „Gesetz, das keinen politischen Mehrwert im Sinne von mehr Arbeitnehmerschutz darstellt und sogar noch hinter dem Status Quo, den die Rechtsprechung gesetzt hat, zurückbleibt,“ ausdrücklich ab, so das Gutachten.