Kurz und knapp: zwei Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick Oktober 2019: Diesmal: LeiharbeitnehmerInnen zählen und keinen Anspruch auf Pille zur Rauchentwöhnung.
Aufsichtsrat: LeiharbeitnehmerInnen zählen
Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung des Schwellenwerts von in der Regel mehr als 2000 beschäftigten Arbeitnehmern für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2019 – II ZB 21/18
Krankenversicherung: Keine Pille zur Raucherentwöhnung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 2019 – B 1 KR 25/18 R