Ein Ehrenamt muss nicht nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Denn für eine ehrenamtliche Tätigkeit gibt es keinen Lohn, sondern gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung. Aufwandsentschädigungen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit sollte keine regulären sozialversicherungspflichtigen Stellen ersetzen. Manche Arbeitgeber könnten trotzdem versuchen, eine normale Arbeit als ehrenamtliche Arbeit zu erklären, um den Mindestlohn zu umgehen und sich vor Steuerzahlungen und Sozialversicherungsabgaben zu drücken.