Deutscher Gewerkschaftsbund

10.12.2014
Mindestlohn-Check No. 10

Gibt es den Mindestlohn auch für ein Ehrenamt?

Mindestlohn-Check

Ein Ehrenamt muss nicht nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Denn für eine ehrenamtliche Tätigkeit gibt es keinen Lohn, sondern gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung. Aufwandsentschädigungen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.

Vorsicht: Ehrenamt ist Ehrenamt – und kein Ersatz für reguläre Jobs

Eine ehrenamtliche Tätigkeit sollte keine regulären sozialversicherungspflichtigen Stellen ersetzen. Manche Arbeitgeber könnten trotzdem versuchen, eine normale Arbeit als ehrenamtliche Arbeit zu erklären, um den Mindestlohn zu umgehen und sich vor Steuerzahlungen und Sozialversicherungsabgaben zu drücken.


Aus unseren "Häufig gestellten Fragen"

Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit Mindestlohn? 

Gute Löhne gibt's nur mit starken Gewerkschaften.

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