Oftmals scheitert die Einführung elektronischer BürgerInnendienste daran, dass in Gesetzen vorgesehen ist, das Anträge und Entscheidungen „schriftlich“ ergehen müssen. Die Bunderegierung hat daher den gesetzlichen Auftrag, dem Bundestag zu berichten, ob die verschiedenen Schriftformerfordernisse im Bundesverwaltungsrecht entbehrlich sind und – falls ja – ob neben der schriftlichen eine formlose oder eine qualifizierte elektronische Kommunikation stattfinden soll. Der DGB hat ausführlich Stellung genommen und warnt davor, auch für rechtliche Erklärungen unter Privaten (z.B. den Ausbildungsvertrag) die Schriftform zu streichen.