Ihre Arbeit ist oft nicht spektakulär, mit dem Dienstherrn ist es selten ein Zuckerschlecken, vieles passiert „leise“, Prozesse sind oft mühselig. Dennoch: PersonalrätInnen sind unverzichtbar, wenn es darum geht, klare Positionen für die Interessen der Beschäftigten zu beziehen und Pflöcke einzuschlagen – bei Personal, Entlohnung, Arbeitszeit oder der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Wir würdigen diesen Einsatz mit dem Deutschen Personalräte-Preis. Verliehen wird er Ende November beim Schöneberger Forum von DGB und DGB-Bildungswerk.
Seit 2010 setzt der „Deutsche Personalräte-Preis“ ein deutliches Zeichen und lenkt die Aufmerksamkeit auf beispielhafte Projekte und Initiativen in der Personalvertretung. Der Preis ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Der Personalrat“ und wird vom Frankfurter Bund-Verlag ausgelobt. Einmal jährlich stehen damit diejenigen im Zentrum der Aufmerksamkeit, die häufig hinter den Kulissen agieren und viel Ausdauer und Einsatz beweisen, damit Rechte der Beschäftigten wahrgenommen werden und Pflichten des Dienstherren nicht hinten runterfallen.
Bund-Verlag
Die renommierte Auszeichnung wird je einmal in den Kategorien Gold, Silber und Bronze verliehen. Einen Sonderpreis vergibt die DGB-Jugend und prämiert damit beispielhafte Jugendund Auszubildendenvertretungen und deren Einsatz für jugendliche Beschäftigte und Auszubildende. Die Kriterien für die Bewertung der einzelnen Arbeiten sind u. a. die Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit der durchgeführten Projekte sowie die konkreten Auswirkungen auf den Alltag in der Dienststelle. Darüber hinaus prüft die Jury alle eingereichten Arbeiten auf ihren Innovationsgrad und bewertet die im Projekt umgesetzte Teamleistung auch hinsichtlich Originalität, Nachhaltigkeit und sozialen Einsatz.
Die Bekanntgabe der SiegerInnen und die Preisverleihung erfolgen auf dem Schöneberger Forum am 21. November 2018 in Berlin. Die vom DGB-Bildungswerk BUND und dem DGB ausgerichtete Fachtagung befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst und wendet sich an VertreterInnen aus Personalräten, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft. Hier die Kurzvorstellung der acht nominierten Gremien für den „Deutschen Personalräte-Preis 2018“ in alphabetischer Reihenfolge.
Seit 2008 verfolgte der Gesamtpersonalrat das Ziel, die Bedingungen für Lehrkräfte in Ganztagsschulen zu verbessern. „Lückenstunden“ konnten mangels technischer Ausstattung nicht sinnvoll genutzt werden. Die Lehrkräfte mussten größere freie Zeiträume akzeptieren, in denen die SchülerInnen ihre Mittagspause hatten. Auch aufgrund mangelnder technischer Ausstattung hatten die Lehrkräfte so zwischen 30 und 55 Prozent unbezahlter, nicht nutzbarer Zeit, trotz Anwesenheit an der Schule. Das wollte der Gesamtpersonalrat ändern. Nach Gründung einer Arbeitsgruppe im Jahr 2009 folgten langwierige Verhandlungen und 2016 der Abschluss einer ersten Dienstvereinbarung. Diese wurde aber nicht im vereinbarten Umfang umgesetzt und Anfang 2018 von der Dienststelle gekündigt. Die Interessenvertretung trat daher erneut in Verhandlungen mit dem Dienstherrn. 2018 schlossen die Parteien schließlich eine vollständig neue „Dienstvereinbarung Ganztag für Lehrkräfte“.
Aus Sicht des Personalrats fehlte an der Universität Koblenz- Landau ein geordnetes Bedrohungs-, Krisen- und Deeskalationsmanagement. Denn Vorfälle, die auch über verbale Bedrohungen hinausreichten, nahmen kontinuierlich zu. Da die Universitätsleitung nur zögerlich reagierte, erarbeitete das Gremium konkrete Vorschläge, nahm an Schulungen teil und kooperierte dazu auch mit der Polizeidirektion in Landau. 2017 wurde eine externe Firma beauftragt, ein Krisenmanagement entsprechend der Vorstellungen des Personalrats aufzubauen. Die PersonalvertreterInnen erhielten die Zusage, dass ein Bedrohungsmanagement installiert wird. Die Initiative der PersonalrätInnen stieß bei den Beschäftigten auf breite Zustimmung und sorgte für eine Sensibilisierung auch bei der Universitätsleitung, dass ein Krisenmanagement nötig ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Unikliniken Nordrhein-Westfalen gründete das Gemeinschaftsprojekt „#unbezahlt“. Das Ziel: eine sichere und faire Ausbildungsvergütung für bisher nicht tarifierte Ausbildungsgänge im Gesundheitswesen zu erreichen. Da die Arbeitgeberseite zu Beginn kein Entgegenkommen signalisierte, wurde das Thema intensiv und mehrmals auf Personalversammlungen diskutiert und lokale Medien wurden gezielt auf die Missstände hingewiesen. Zusätzlicher Druck entstand durch intensive Facebook-Kampagnen. In den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2018 erreichten die JAVen ihr Ziel: Spätestens ab dem 1. Januar 2019 werden betroffene Azubis vergütet. Die JAV wird dieses Thema weiterverfolgen, Motto: Aus NRW heraus in die ganze Bundesrepublik.
Aufgrund der Zunahme der dienstunfähig erkrankten MitarbeiterInnen entwickelte der Personalrat zusammen mit der Inspektionsleitung ein „Konzept zum Einsatz in ihrer Verwendung vorübergehend eingeschränkter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten“. Dieses besteht aus sieben Tätigkeitsbereichen, die nicht bindend sind, sondern verändert oder ergänzt werden können. Alle Tätigkeiten sollen dazu dienen, polizeilich eingesetzte KollegInnen administrativ zu unterstützen bzw. zu entlasten. Das Ergebnis: Die Anzahl der Langzeit- und Dauererkrankungen ist rückläufig. Wegen der Berücksichtigung persönlicher und gesundheitlicher Belange der Betroffenen konnten in Abstimmung mit dienstlichen Notwendigkeiten Fehlzeiten verhindert werden; Menschen mit Behinderung können deutlich besser dienstlich eingesetzt werden. Geplant ist nun der Abschluss einer Dienstvereinbarung, mit der verbindliche Verfahrens- und Arbeitsabläufe festgeschrieben werden sollen.
Der Tarifvertrag bzw. die Entgeltordnung an der Universität Dresden wurden aus Sicht des Personalrats nicht korrekt angewandt, mit Nachteilen für zahlreiche Beschäftigtengruppen. Das Gremium wollte daher eine Eingruppierung erreichen, die den tatsächlichen beruflichen Aufgaben entspricht sowie eine geänderte Anerkennung von Restzeiten. Da es mit der Dienststelle zu keiner Einigung kam, wandte sich der Personalrat an das zuständige Ministerium für die Einleitung von Stufenverfahren. Der Personalrat erreichte eine deutliche Verbesserung der Tarifvertragsanwendung und bei der Anerkennung von Restzeiten bei der Stufenzuordnung.
Beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main fehlte es an einem Konzept, wie ältere und gesundheitlich eingeschränkte MitarbeiterInnen in einem altersgemäßen Rahmen weiterbeschäftigt werden können. Das Gremium entwickelte Ideen und Vorschläge dazu. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Abteilungsleiter der Stadtpolizei, dem Leiter des Führungsstabes der Stadtpolizei, drei Gremiumsmitgliedern und vier KollegInnen der Stadtpolizei, wandelte diese in ein Konzept um, das seit Mitte 2017 umgesetzt wird. Damit wurden durch die Initiative des Personalrats neue Einsatzmöglichkeiten für MitarbeiterInnen geschaffen, die nicht mehr zu 100 Prozent im Außendienst eingesetzt werden können.
Der Polizeihauptpersonalrat führte Planungsgespräche mit dem Landespolizeipräsidenten über die Möglichkeit der Einführung eines Messengers, um die Beschäftigten auf schnellsten Weg mit dienstlichen Informationen zu versorgen. Das Gremium band dazu die Belegschaft intensiv ein, diskutierte Lösungen, ließ sich schulen und griff auf externe Rechtsberatung zurück. Im April 2018 folgte dann eine Dienstvereinbarung über die Einführung eines Messengers in der Polizei des Landes Niedersachsen. Ende April begann die Pilotierung in zwei Polizeiinspektionen und der Zentralen Polizeidirektion mit ca. 2.000 Beschäftigten. Auf dieser Grundlage sind Einführung und Evaluierung vereinbart.
Mit der Einführung von Integrationsklassen und Regionalen Integrationskonzepten sowie durch die Einführung der inklusiven Schule im Niedersächsischen Schulgesetz weitete sich der Einsatz des sonderpädagogischen Personals zunehmend auf die allgemeinen Schulen aus. Für diese MitarbeiterInnengruppe (Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen) fehlte es an Regeln, wie sie an allgemeinen Schulen eingesetzt werden können, stattdessen wurde ihr Einsatz an den Schulen unterschiedlich gehandhabt. 2016 begann der Schulhauptpersonalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zu verhandeln. 2017 einigten sich die Parteien auf Regelungen, z.B. zu Einsatzorten und der Anrechnung von Wegezeiten, für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen.