Die EU-Kommission meint: Ausländische Lkw-Fahrer müssen bei einer Fahrt durch Deutschland nicht nach deutschem Mindestlohn bezahlt werden. Der DGB hat dem immer widersprochen. Ein Rechtsgutachten bestätigt jetzt die Position des DGB.
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Das Gutachten hatte der DGB gemeinsam mit dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. beim Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Peter Mankowski in Auftrag gegeben: Das Ergebnis: Auch beim Transit durch Deutschland muss der deutsche Mindestlohn gezahlt werden.
FAZ: Transit durch Deutschland - Mindestlohn soll auch für polnische Kraftfahrer gelten
Rechtsgutachten: "Die Unionsrechtskonformität des Mindestlohngesetzes – unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs"; Prof. Dr. Peter Mankowski, Hamburg; Rechtsgutachten, erstellt im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.