Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben für November weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Zahl der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. Einige Branchen und Betriebe gehen erneut in einen Lockdown, in den meisten anderen läuft die Arbeit weiter. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben in ihrem Beschluss ausdrücklich die besondere Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern betont.
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben für November weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Zahl der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. Auch für den DGB steht der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Vordergrund. Vor allem muss es darum gehen, eine Überlastung des Gesundheitssystems und der dort unter hohem Druck arbeitenden Menschen zu verhindern.
Deshalb muss in Betrieben und Verwaltungen, die nicht vom Lockdown betroffen sind, alles getan werden, um die Beschäftigten vor Infektionen zu schützen und so Infektionsketten zu unterbrechen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben in ihrem Beschluss dabei ausdrücklich die besondere Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern betont. Dieser Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen die Arbeitgeber jetzt mehr denn je gerecht werden: Mit Gefährdungsbeurteilungen, betrieblichen Pandemieplanungen und Hygienekonzepten sowie der Einhaltung der verbindlichen Corona-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Einhaltung dieser Regeln müssen jetzt aber auch verstärkt kontrolliert werden. Wo es machbar ist, sollten Arbeitgeber außerdem Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen.
In den Branchen und Betrieben, die vom erneuten Lockdown im November betroffen sind, soll es laut dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder außerordentliche Wirtschaftshilfen geben. Das ist richtig, um Arbeitsplätze in diesen Bereichen zu schützen. Viele Beschäftigte in diesen und anderen Branchen werden sich weiterhin oder erneut in Kurzarbeit befinden. Umso wichtiger ist es jetzt, den Beschäftigten Sicherheit zu geben und die Regelungen zum Kurzarbeitergeld für sie so vorteilhaft wie möglich zu gestalten. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig im Jahressteuergesetz dafür sorgen, dass Beschäftigten, die wegen Kurzarbeit ohnehin schon Einkommenseinbußen hinnehmen mussten, nicht noch wegen des so genannten Progressionsvorbehalts zusätzlich Steuernachzahlungen drohen.
In den kommenden Wochen sind wir alle gefragt, vernünftig und umsichtig zu handeln. Dazu gehört auch gegenseitiger Respekt. Gerade die Beschäftigten, die im Dienst der Gesellschaft wichtige Arbeit für uns alle leisten, verdienen unsere Anerkennung – der DGB stellt dieses Anliegen mit seiner Initiative "Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch" in den Mittelpunkt.