Kurz und knapp: vier Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick September 2019: Diesmal: Entfernung zum Kindergarten, Jobcenter zahlt Schulbücher, keine halben Urlaubstage, Mitbestimmung bei Einsatz von Excel.
DGB/Simone M. Neumann
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz hat ein Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten. Dieser Anspruch wird aber nur erfüllt, wenn die Betreuungseinrichtung vom Wohnsitz des Kindes aus in vertretbarer Zeit auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Die zeitliche Obergrenze ist bei 30 Minuten anzusetzen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Juli 2019 – 7 B 10851/19
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Mai 2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R
Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht kein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Urlaub
zusammenhängend zu gewähren ist. Eine Ausnahme hiervon können dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe sein.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2019 – 4 Sa 73/18
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten
oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das Mitbestimmungsrecht gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Tabellenkalkulationsprogramm Excel zur Erfassung von
Anwesenheitsdaten der Mitarbeiter verwenden will.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 1 ABN 36/18