Deutscher Gewerkschaftsbund

13.08.2020
Stellungnahme zur Novellierung des BPersVG

DGB fordert Demokratisierung des Personalvertretungsrechts

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vorgesehen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat dazu Anfang Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, nachdem bereits im Herbst 2019 eine informelle Beteiligung auf der Basis eines Eckpunktepapiers erfolgt war. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben nun auch zum Referentenentwurf eine umfassende Stellungnahme abgegeben.

Zeichnung: Diverse Gruppe von Menschen, die gemeinsam diskutieren

DGB/Matej Fiedler

Das BPersVG hat seit 1974 keine wesentlichen Änderungen erfahren. Eine Novellierung ist mit Blick auf den tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt überfällig und wird vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren eingefordert. Es ist außerdem nicht einzusehen, warum im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft bei der Mitbestimmung unterschiedliche Maßstäbe gelten. Momentan hat das BPersVG den Anschluss an das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verloren, welches im Jahr 2001 zumindest teilweise in die Zeit gesetzt wurde. Auch viele Landespersonalvertretungsgesetze geben der Mitbestimmung deutlich mehr Raum als das Gesetz auf Bundesebene.

Kein großer Wurf

Im Bund besteht also erheblicher Reformbedarf. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen werden dem nicht gerecht. Eine echte Novellierung des BPersVG im Sinne einer Verbesserung der Mitbestimmung im digitalen Zeitalter ist von Seiten des BMI offensichtlich nicht vorgesehen. Zwar verbessern einige systematische Änderungen die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit und punktuell werden Angleichungen an das BetrVG vorgenommen. Auch die Einführung von Übergangspersonalräten und einzelne andere Details sind positiv zu bewerten. Aber ein großer Wurf sieht anders aus. Zentrale Baustellen bleiben bestehen und die Novellierung bleibt weit hinter den Erwartungen an ein mitbestimmungsorientiertes Personalvertretungsrecht zurück.

Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle

Auf deutliche Kritik stößt in der DGB-Stellungnahme zudem die Art und Weise, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle aus dem Jahr 1995 (!) aufgegriffen wird. Im Entwurf wird sie so ausgestaltet, dass wesentliche Prozesse in Behörden und Verwaltungen künftig indirekt der Mitbestimmung entzogen werden können bzw. die Entscheidungen der Einigungsstelle nur noch empfehlenden Charakter haben. Dies soll zum Beispiel bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen gelten, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Das ist nicht nachvollziehbar und wird im Referentenentwurf auch nicht näher begründet.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden das für die nächsten Wochen vorgesehene Beteiligungsgespräch nutzen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Mitte September soll sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf – ggf. in geänderter Fassung – befassen.


Die Stellungnahme zum Download:

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf des BMI Novellierung BPersVG (PDF, 291 kB)

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes


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Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

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