Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2015
Mitbestimmung

Personalratswahlen 2016: Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Unterschiedliche Regelungen in Bund und Ländern

2016 ist ein wichtiges Jahr für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst: In mehreren Bundesländern und im Bund stehen Personalratswahlen an. Gewählt wird in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und auf Bundesebene. Nicht überall gelten dieselben Regeln.

DGB-Logo Personalratswahl

DGB / ver.di

Interessenvertretung für Tarifbeschäftigte und Beamte

Demokratie darf nicht an den Werkstoren aufhören – und natürlich auch nicht an Dienststellen- und Behördentüren: Demokratie und Mitsprache muss auch für Beschäftigte im Arbeitsleben gelten. Das ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsgesetze. Und was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz ist, sind im öffentlichen Dienst die insgesamt 17 Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze der Bundesländer und des Bundes.

Personalräte sind die kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Der Status der Beschäftigten ist dabei unerheblich: Der Personalrat einer Dienststelle ist für alle Kolleginnen und Kollegen zuständig – für die Tarifbeschäftigten und für die Beamtinnen und Beamten, die dort ihren Dienst leisten.

Andere Länder, andere Bestimmungen

Im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie in den Landespersonalvertretungs- oder  Mitbestimmungsgesetzen für die Landes- und Kommunalebene finden sich die wesentlichen Regelungen zu

  • Wahl, Zusammensetzung und Organisation des Personalrats
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
  • Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Beteiligung der Personalvertretung.

Grundsätzlich stimmen die landesrechtlichen Vorschriften mit den bundesrechtlichen Regelungen überein. In einigen Punkten gibt es jedoch Abweichungen, die zum Teil von erheblicher Bedeutung sind. Einige Beispiele:

Wahl- und Amtszeiten

Im Bund und in Sachsen finden die Personalratswahlen in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. In Bayern wird vom 1. Mai bis Juli gewählt, in Berlin vom 1. Oktober bis 15. Dezember, in Niedersachsen vom 1. Februar bis 30. April und in Hessen zwischen dem 1. und dem 31. Mai. In Bremen sollen die Wahlen in der letzten März-Woche stattfinden, in Nordrhein-Westfalen spätestens in der zweiten Woche vor dem 30. Juni. Die regelmäßige Amtszeit beträgt fast überall vier Jahre, in Bayern und Sachsen sind es fünf Jahre.

Wahlrecht der Beschäftigten

Wahlberechtigt sind, unter den im jeweiligen Personalvertretungsgesetz (PerVG) detailliert festgelegten Voraussetzungen, die Beschäftigten der Dienststelle. Als Beschäftigte gelten grundsätzlich Personen, die in einem Arbeits-, Beamten- oder Ausbildungsverhältnis tätig sind. Einige Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG) beziehen auch Personen ein, die unabhängig von einem solchen Rechtsverhältnis in der Dienststelle weisungsgebunden tätig sind. Entsprechende Regelungen dazu gibt es in Bremen, Niedersachsen, NRW und Sachsen. In Hessen und NRW dürfen auch arbeitnehmerähnliche Personen an der Wahl teilnehmen.

Mindestwahlalter

Meistens hängt das aktive Wahlrecht vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters ab. Im Bund sowie in Bremen, Hessen und NRW darf ab der Vollendung des 18. Lebensjahres gewählt werden, in Berlin ab 16 Jahren. In Bayern, Niedersachsen und Sachsen ist kein Mindestalter vorgeschrieben. In Bayern gilt das auch für das passive Wahlrecht. In den übrigen sechs Ländern und im Bund ist die Vollendung des 18. Lebensjahres als Wählbarkeitsvoraussetzung festgelegt.

Repräsentanz der Gruppen und Geschlechter

Alle Gesetze gewährleisten, dass die in der Dienststelle beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer in einem mindestens dreiköpfigen Personalrat entsprechend ihrer Stärke oder mit einer Mindestzahl von Mitgliedern vertreten sind.

Vergleichsweise schwach ausgeprägt sind dagegen Regelungen, nach denen die Geschlechter im Personalrat entsprechend dem Zahlenverhältnis vertreten sein »sollen«. Nur in Hessen und Niedersachsen enthalten die LPersVG zwingende Vorschriften über die anteilige Repräsentanz der Geschlechter bzw. über eine Mindestvertretung des in der Minderheit befindlichen Geschlechts.  

Listen- oder Verhältniswahl

Die Personalratswahl wird in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Diese ist meistens so ausgestaltet, dass der Wähler eine Stimme hat, die er durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel nur für einen Wahlvorschlag (und zwar für die gesamte Vorschlagsliste) abgeben kann. In Bayern und Hessen gibt es anstelle dieser traditionellen Listenwahl verschiedene Varianten einer personalisierten Verhältniswahl.

 


Sie haben die Wahl!

Mitreden, Mitbestimmen, Mitgestalten: Das können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den Trägern der Sozialversicherung mit Hilfe ihres Personalrats. Er garantiert den ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen, dass auch in ihrer Dienststelle demokratische Grundsätze gelten.

Darum: Gehen Sie zur Wahl!

ArbeitnehmerInnen wie BeamtInnen brauchen eine starke Interessenvertretung, die ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn einfordert. Denn Interessenvertretung bedeutet, gute Arbeit zu ermöglichen: flexible Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsschutz, Personalentwicklung – ohne guten Personalrat, keine guten Arbeitsbedingungen.

Mitdenken, Mitmachen, Mitbestimmen

Dank Personalrat wissen die Beschäftigten, was in ihrer Dienstelle passiert. Der Arbeitgeber und Dienstherr muss ihn umfassend über seine Vorhaben informieren, damit der Personalrat die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Personalrat ist daher die beste Anlaufstelle, wenn es um Eingruppierung, Fortbildung, Arbeitszeit oder Urlaub geht.

Flyer Personalratswahl 2016 (PDF, 372 kB)

Sie haben die Wahl: Mitbestimmt zu guter Arbeit.


Link

Ausführliche Informationen zu den Regelungen auf Bundes- und Länderebene sowie detaillierte Ablaufpläne für die Zeit vor, während und nach der Wahl gibt es auf den Seiten von ver.di b+b. Plus: Die zehn wichtigsten Gründe dafür, einen Personalrat zu wählen.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Zum Dossier

Weitere Themen

Zu­sam­men für De­mo­kra­tie. Im Bun­d. Vor Or­t. Für Al­le.
Gruppe junger Menschen stehen lachend im Kreis und legen ihre Hände aufeinander
DGB/rawpixel/123rf.com
„Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle“: Unter diesem Motto haben wir uns mit rund 50 anderen Organisationen zu einem starken Bündnis zusammengeschlossen. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie – und alle, die hier leben.
Zur Pressemeldung

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …