Deutscher Gewerkschaftsbund

03.09.2007

Rentenreform 2001: Die Riester-Rente

Die Rentenreform 2001 hat mit dem Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung gebrochen: Um die so genannten Lohnnebenkosten niedrig zu halten, soll die von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern je zur Hälfte per Umlage finanzierte Rente durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente ergänzt werden. Die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten für die zusätzliche Vorsorge wird dabei nicht sichergestellt. In der Regel tragen die Beschäftigten den Aufwand dafür großteils allein. Die Zusatzvorsorge soll einen Teil der vom Bundestag beschlossenen Rentenkürzungen ausgleichen. So lautet das Konzept der damaligen rot-grünen Bundesregierung.

Für die Rentenversicherten bedeutet diese Reform, dass sie über ihren bisherigen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung hinaus in Zukunft einen wachsenden Teil ihrer Altersversorgung aus der eigenen Tasche selbst ansparen müssen, entweder privat oder betrieblich. Sonst droht ihnen Altersarmut.

Die private Altersvorsorge ist freiwillig, sie wird aber vom Staat finanziell unterstützt. Damit möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat fürs Alter vorsorgen, hat der Bundestag bei der Rentenreform 2001 ein neues Förderinstrument beschlossen, die sogenannte Riester-Förderung über Zulagen. Zudem werden die Beiträge für die zusätzliche Vorsorge zum Teil von der Steuer befreit.

Die Rentenreform 2001 hat zu einer Verbesserung der Förderung sowohl der betrieblichen als auch der privaten Vorsorge geführt. Die Förderung erfolgt durch verschiedene Instrumente - zum einen die Steuerfreiheit der Beiträge, zum anderen durch Zulagen. Bei der so genannten Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zusätzlich die Befreiung der Beiträge von der Sozialversicherungsbeitragspflicht. Die betriebliche und die private Vorsorge können, für alle die sich beides leisten können, additiv genutzt werden: Bei den Riester-Renten können bis zu vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens von der Steuer freigestellt werden, bei der Entgeltumwandlung zusätzlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Riester-Rente: Zahlen, Fakten, Perspektiven

Nur wer selbst fürs Alter vorsorgt, den unterstützt der Staat - mit Zulagen und Steuervergünstigungen. Wer die Riester-Föderung erhalten will, musste in den ersten beiden Jahren nach Einführung der Riester-Rente (2002 und 2003) mindestens ein Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in die private Altersvorsorge einzahlen. Ab 2004 waren es zwei Prozent. In den Jahren 2006 und 2007 sind es bereits drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, die gespart werden müssen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Ab 2008 werden es vier Prozent sein. Bei der Ermittlung des erforderlichen Vorsorgebetrags zählen die Zulagen mit. Wer die Riester-Förderung nutzen will, muss also nur einen Teil des Sparbetrags selbst erbringen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Altersvorsorge in eine vom Bundesarbeitsministerium als riesterfähig anerkanntes Produkt fließt.

Die staatliche Zulage setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer Grundzulage für jeden Versicherten, eine weitere Grundzulage für Ehepartner/innen, die keinen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben, und eine Kinderzulage. Alle drei Komponenten steigen parallel zur Anhebung des erforderlichen Vorsorgebetrags während der Aufbauphase der Riester-Rente von 2002 bis 2008 ebenfalls in vier Stufen.

2002 lag die Grundzulage für jeden Riester-Vertrag bei 38 Euro pro Jahr, die Kinderzulage bei 46 Euro. Inzwischen ist die Grundzulage auf 114 Euro gestiegen. Für jedes Kind gibt es 138 Euro. 2008 steigt die Grundzulage auf 154 Euro, die Kinderzulage auf 184 Euro. Anspruch auf die Riesterförderung haben aber nur Versicherte, die ihre Altersvorsorge in eine als riesterfähig zertifizierte Altervorsorge einzahlen.

Höchstbeträge der Zuschüsse

Jahr Grundzulage Kinderzulage
 2002/2003 38 Euro
46 Euro
 2004/2005 76 Euro
92 Euro
 2006/2007 114 Euro 138 Euro
 ab 2008
154 Euro 18 Euro

Quelle: Bundesarbeitsministerium

 

Einstieg in vier Schritten

Wer wissen will, wie viel er aus der eigenen Tasche zahlen muss, um die volle Förderung zu erhalten, rechnet für 2006 und 2007 zum Beispiel wie folgt:

Ich verdiene 30 000 Euro im Jahr. Drei Prozent sind 900 Euro. Ich bin verheiratet, meine Frau ist nicht berufstätig, wir haben zwei Kinder. Das heißt wir haben Anspruch auf die doppelte Grundzulage (228 Euro) und die doppelte Kinderzulage (276 Euro). Diese Summen kann ich vom Altersvorsorgeaufwand abziehen: 900 Euro minus 504 Euro sind 396 Euro. So viel muss der Beispiel-Mann 2007 selbst zahlen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

2008 erhöht sich der Altersvorsorgeaufwand auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Gleichzeitig steigen auch die Zulagen. Trotzdem steigt ab 2008 der Betrag, den der Versicherte nach Abzug der Förderung selbst finanzieren muss: Vier Prozent von 30.000 Euro sind 1200 Euro. Abzüglich der doppelten Grundzulage von 308 Euro und den beiden Kinderzuschlägen von dann 370 Euro liegt der Eigenanteil für die Riesterente in dem Rechenbeispiel bei 522 Euro.

Für wen lohnt sich die Förderung?

Die Förderung lohnt sich eigentlich für jeden, der sie in Anspruch nehmen kann. Anspruch auf Förderung haben

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen,
  • geringfügig Beschäftigte, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II und
  • Bezieher von Krankengeld
  • Eltern, die ihre Kinder erziehen (maximal in den ersten drei Lebensjahren),
  • und Wehr- und Zivildienstleistende.

Während für Beschäftigte mit niedrigen oder durchschnittlichen Einkommen bzw. mit mehreren Kindern die Zulagen von großer Bedeutung sind, ist für besser Verdienende bzw. Kinderlose wichtiger, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge auch steuerlich geltend machen können.

Wie groß der Bedarf nach zusätzlicher Altersvorsorge ist, hängt von vielen Aspekten ab: zum Beispiel vom Familieneinkommen, von den allgemeinen Vermögensverhältnissen des Haushalts und von den Ansprüchen, die man an das Leben im Alter hat. Die vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, die der Staat bei der Riester-Rente fördert, sind aber eine gute Richtgröße. Eines ist zudem klar: Wer nur Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung hat, wird seinen Lebensstandard im Alter in aller Regel nicht sichern können.

Einige Entscheidungshilfen für die private Vorsorge

  • Das Rentenniveau des Standardrentners sinkt von heute 53 Prozent auf ca. 43 Prozent - also um ca. ein Fünftel. Die staatliche geförderte Zusatzrente kann diesen Verlust in aller Regel wettmachen.
  • Die so genannte Standardrente - sie ist Berechnungsgrundlage für das Rentenniveau - beträgt derzeit im Westen brutto 1.182 Euro, im Osten 1.039 Euro. Damit können aber nur die Versicherten rechnen, die 45 Jahre lang ein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt haben. Tatsächlich sind die durchschnittlichen Renten in den allermeisten Fällen niedriger.
  • Wer sich über sein Alter Gedanken macht, sollte wissen, wie groß seine Versorgungslücke ist. Sie lässt sich annäherungsweise in drei Schritten ermitteln:
    • Ein erster Anhaltspunkt für die Versorgungslücke sind die Renteninformationen, die jedes Jahr von der Rentenversicherung an alle Versicherten verschickt werden. Sie besagen nicht nur, wie hoch der bislang erworbene Rentenanspruch ist, sondern enthalten auch eine Prognose über die mit 65 (bzw. mit 67) Jahren zu erwartende Rente.
    • Auch unabhängig von der jährlichen Renteninformation geben die Rentenversichersicherer aktuell Auskunft über die zu erwartende Rente. Dort gibt es auch Antworten auf individuelle Fragen, zum Beispiel zur Klärung offener Betragszeiten (Servicetelefon: 0800/1000 4800; www.deutsche-rentenversicherung.de).
    • Drittens ist für die Höhe der zu erwartenden Versorgungslücke entscheidend, mit welchen weiteren Einkünften man im Alter rechnen kann (aus Sparbüchern, Versicherungen, Aktien, betrieblicher Altersvorsorge, Vermietung).

Die Differenz von erwarteten Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben ist die Versorgungslücke. Diese Versicherungslücke sollte durch zusätzliche Vorsorge geschlossen werden.

Weitere Folgen der Rentenreform 2001

Die Kürzung des Rentenniveaus und die "Riester-Förderung" sind der bekannte Teil der Rentenreform 2001. Der eher unbekannte: Die Hinterbliebenenrente wurde gekürzt, Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten wurden erhöht, Ehepartner können ihre Rentenansprüche unter sich aufteilen und für Sozialrentner wurde eine Grundsicherung eingeführt.

Hinterbliebenenversorgung: Die so genannte große Witwer- bzw. Witwenrente sinkt von 60 auf 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Allerdings gibt es für die Kindererziehungszeiten Zuschläge, so dass die Senkung zumindest für einen Teil der Rentnerinnen und Rentner kompensiert werden kann.

Rentenansprüche aus Kindererziehung wurden erhöht. Wer Kinder erzieht und deshalb Teilzeit arbeitet oder unterdurchschnittlich verdient, dessen Rentenansprüche werden - bezogen auf die Zeit vom vierten bis zehnten Lebensjahr des Kindes oder der Kinder - aufgestockt. Und zwar bis zur Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Auch wer mehrere Kinder erzieht und deshalb nicht berufstätig ist, erhält höhere Rentenansprüche.

Wer ein pflegebedürftiges Kind betreut, erhält die Aufstockung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Und zwar für Zeiten ab 1992. Das stärkt die eigenständige Alterssicherung der Frauen. Wenn ein Vater die Erziehung übernimmt, kann er an Stelle der Mutter die Vergünstigungen beanspruchen; er muss sie allerdings im Unterschied zur Mutter beantragen.

Rentensplitting: Ehepaare können die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beantragen, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.

Grundsicherung: Sozialrentner erhalten ab 2003 Anspruch auf eine Grundsicherung. Bisher wurden niedrige Renten vom Sozialamt auf Sozialhilfeniveau gehievt. Dabei wurde allerdings auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen. Deswegen verzichteten viele Ältere auf den Gang zum Sozialamt. Die Folge: verschämte Altersarmut. Seit der Rentenreform 2001 entfällt der Unterhaltsrückgriff, wenn das Jahreseinkommen der Kinder weniger als 100.000 Euro beträgt.


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