Deutscher Gewerkschaftsbund

17.03.2021
Besoldung

Bundesbesoldung: Anpassungsgesetz 2021/2022 auf dem Weg

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge sollen zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sowie zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent angehoben werden. Dies sieht ein vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor.

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge sollen zum 01.04.2021 um 1,2 Prozent sowie zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent angehoben werden. Dies sieht ein vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor.

Damit würde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 25.10.2020 zeitgleich und weitestgehend wirkungsgleich auf die BundesbeamtInnen übertragen werden. Das BMI plant, den Entwurf am 24. März dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen. Daran würde sich die Befassung des Bundestages mit dem Gesetzentwurf anschließen.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Besoldung

Zum Dossier