Im aktuellen Beteiligungsverfahren zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes wertet der DGB die geplante Fortsetzung von Besoldungskürzungen um 14 Jahre als Vertrauensbruch. Des Weiteren lehnt er eine kostenintensive Verwaltung der Mittel der Rücklage durch Dritte sowie risikobehaftete Investments ab.