Der DGB befürwortet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, den das Bundesarbeitsministerium Ende Mai vorgelegt hat. Mit der Grundrente wird die Lebensleistung von Menschen gewürdigt, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Der Entwurf wird nun in der Koalition abgestimmt. Die Einführung der Grundrente duldet keinen Aufschub.
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt und befürwortet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Grundrente. Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte den Entwurf am 21. Mai vorgelegt.
Diese Form Grundrente entspricht der langjährigen Forderung nach einer Fortführung der sogenannten Rente nach Mindestentgeltpunkten. Auch mit der angestrebten Einführung von Freibeträgen in der Grundsicherung wird eine seit langer Zeit bestehende Forderung der Gewerkschaften erfüllt.
Auf die Einführung einer Grundrente hatten sich SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 geeinigt. Damit soll die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, gewürdigt werden. Größter Unterschied zum Koalitionsvertrag ist, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seinem Grundrentenmodell keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht.
Die Grundrente sollen laut dem Referentenentwurf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen, die mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten aufweisen. Dazu zählen auch Zeiten für die die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen.
Diese für den Bezug der Grundrente notwendigen Beitragszeiten scheinen akzeptabel, sollten noch diskutiert werden. Besser als eine klar definierte „Abbruchkante“ von 35 Jahren wäre aus unserer Sicht ein gleitender Einstieg in die Grundrente. Zudem müssen alle versicherungsrelevanten Zeiten eingerechnet werden. Aber es geht zunächst darum, die Grundrente überhaupt einzuführen, weil von ihr rund drei Millionen Menschen profitieren würden.
Zu den anzurechnenden Zeiten zählen neben Erziehungs- und Pflegezeiten etwa auch der Mutterschutz – inklusive der Zeit des Arbeitsverbotes vor der Geburt. Es wäre gleichstellungs- politisch fatal, wenn eine Aufwertung am Arbeitsverbot durch den Mutterschutz scheitern würde.
Vier von fünf Menschen, die von der Grundrente profitieren, sind Frauen. Es sind besonders sie, die nach jahrzehntelanger Arbeit oft in erzwungener Teilzeit oder mit unterbrochener Erwerbsbiografie aufgrund von Erziehungs- oder Pflegezeiten, eine Rente bekommen, die zum Leben nicht reicht. Die Grundrente stellt deshalb einen wichtigen Baustein in der eigenständigen Alterssicherung von Frauen dar.
Union, FDP und AfD wollen, dass die Grundrente nur Menschen bekommen, die auch Grundsicherung bekommen würden. Dafür soll die Bedürftigkeit geprüft werden. Der DGB spricht sich entschieden gegen die Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente aus. Lebensleistung kann nicht am Existenzminimum gemessen werden. Zudem ist die Grundrente keine Fürsorgeleistung, sondern basiert auf in jahrzehntelanger Arbeit erworbene Rentenansprüche.
Der Referentenentwurf wird aufgrund des Dissens von Union und SPD zunächst im Juni Gegenstand der Beratungen im Koalitionsausschuss sein. Der DGB erwartet, dass die Koalitionspartner und damit die Bundesregierung den Referentenentwurf im Juni im Kabinett beschließt, damit er nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen werden kann.