Deutscher Gewerkschaftsbund

13.04.2017

Arbeit auf Abruf

einblick Mai 2017

Absolute Flexibilität: Millionen Menschen in Deutschland arbeiten auf Abruf. Viele von ihnen führen ein Leben ohne finanzielle Sicherheit. Im Gegensatz zu Leiharbeit, Befristungen und Minijobs wird diese Form der prekären Beschäftigung von Politik und Öffentlichkeit bisher wenig beachtet. Ändert sich das jetzt?

Kellnerin bindet sich Schürze zu

DGB/racorn/123rf.com

Klingt lustig, ist es aber nicht: „KAPOVAZ“. Die Abkürzung steht für kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit und bedeutet für die Beschäftigten: keine finanzielle Sicherheit, keine berufliche und private Planbarkeit und eine große Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Auf bis zu 1,5 Millionen wird ihre Zahl in Deutschland inzwischen geschätzt. Die Kapovaz-Beschäftigten haben oft Verträge über wenige Stunden im Monat, arbeiten aber – je nach Bedarf – wesentlich mehr. Es wird erwartet, dass sie sich nach dem betrieblichen Bedarf richten, um kurzfristige Personalengpässe auszugleichen oder kranke KollegInnen zu vertreten.

Das Risiko liegt beim Arbeitnehmer

Für die Unternehmen bedeutet das: größtmögliche Flexibilität bei geringem Risiko. Denn das Risiko liegt vollständig bei den ArbeitnehmerInnen. Für die Beschäftigten bedeutet das: Sie wissen oft nicht, wann und wie viele Stunden sie in den nächsten Wochen arbeiten werden und wie viel Geld sie am Ende des Monats auf dem Konto haben. Kommt man in einem Monat gut über die Runden, kann es im nächsten schon mager aussehen. „Das ist kein Job, von dem man sich oder eine Familie dauerhaft ernähren kann“, erklärt Sebastian Riesner von der NGG.

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DGB/einblick

Der Arbeitgeber hat ein Druckmittel

Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber die Beschäftigten vier Tage im Voraus über ihren Einsatz informieren. Doch dies trifft nicht einmal in einem Drittel der Fälle zu, das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Gegenteil: ein weiteres Drittel der Kapovaz-Beschäftigten wird erst am Einsatztag selbst angefragt. Das Problem ist: Die Beschäftigten wissen, wenn sie die angebotenen Stunden nicht wahrnehmen, werden sie beim nächsten Mal vielleicht übergangen. Der Arbeitgeber hat so ein ständiges Druckmittel in der Hand: „Wenn die nicht spuren, lässt der Arbeitgeber sie einfach hängen“, erklärt Riesner. So könne man die Beschäftigten einschüchtern – zum Beispiel auch, wenn sie auf die Idee kommen, für den Betriebsrat zu kandidieren, so Riesner.

Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für Kapovaz-Beschäftigte oft nicht: Der Arbeitgeber kann sie dadurch aushebeln, dass er erkrankte Beschäftigte an diesen Tagen nicht anfordert – keine Arbeitsstunden, keine Bezahlung. Riesner kennt das Problem aus zahlreichen Berliner Restaurants und Gaststätten. Seine Wahrnehmung ist: Die Beschäftigten wissen oft nicht, welchen Status sie haben. Erst, wenn sie nicht mehr eingesetzt werden oder es um Fragen wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht, fällt ihnen auf, dass etwas nicht stimmt. „Die Beschäftigten kommen erst zu uns, wenn es fast schon zu spät ist“, sagt er.

Sozialdumping: Altersarmut vorprogrammiert

Zahlen des IAB zeigen, dass die Gefahr, auf Abruf tätig zu sein, in kleinen Betrieben und als Minijob-Beschäftigter höher ist. Hier gibt es oft keinen Betriebsrat, der gegen Arbeit auf Abruf vorgehen kann. Doch auch große Ketten versuchen, die Kosten für feste Arbeitskräfte zu reduzieren. Umfragen von ver.di unter Betriebsräten zeigen, dass bei der Bekleidungskette H&M inzwischen rund 52 Prozent der Beschäftigten auf flexibler Stundenbasis bzw. auf Jahresarbeitszeitbasis auf Abruf tätig sind, und nur noch 26 Prozent in regulärer Vollzeit. Cosimo-Damiano Quinto, ver.di-Bundesfachgruppensekretär für den Einzelhandel, kritisiert: „Innerhalb von 12 Jahren ist die Anzahl dieser Abrufkräfte enorm gestiegen. 2004 machten diese Beschäftigungsverhältnisse
bei H&M 31 Prozent aus. Fast die Hälfte der Beschäftigten war damals noch in Vollzeit mit festgelegten Arbeitszeiten beschäftigt. Heute bietet H&M überwiegend prekäre Arbeitsverhältnisse an, die direkt in die Altersarmut führen.“

Gewerkschaften und Betriebsräte machen den Unterschied

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel „Capital Catering“. Die Gastronomie-Tochter der Messe Berlin hatte bis zu 1000 temporäre Aushilfen beschäftigt, die – an bis zu 200 Tagen im Jahr – auf Abruf tätig waren. „Es handelte sich um ungeschützte Jobs, die Kolleginnen und Kollegen waren nicht durchgehend krankenversichert“, erzählt der Betriebsratsvorsitzende Thomas Jaegler. 2013 nahm der Betriebsrat Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf, die die NGG unterstützend begleitete. Schließlich wurde erreicht, dass den Aushilfsbeschäftigten feste Teilzeitverträge angeboten wurden. „Sie haben einen festen Verdienst und sind durchgehend versichert“, so Jaegler. Der Arbeitgeber „fand das erst nicht so super“, erzählt Jaegler. Heute sei das Unternehmen aber froh, in Zeiten des Fachkräftemangels feste MitarbeiterInnen zu haben.

Arbeit auf Abruf basiert auf Paragraph 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Darin ist geregelt, wann Beschäftigte ihre Arbeit entsprechend des betrieblichen Bedarfs zu erbringen haben. Das Problem könnte also dadurch gelöst werden, den entsprechenden Paragraphen zu streichen. Genau das haben sie in Österreich schon getan: Dort ist die „Arbeit auf Abruf“ inzwischen verboten.


Zum DGB-Beitrag "Bei Anruf Arbeit: Moderne Tagelöhner in Deutschland"


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