Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten. Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde wesentlich durch den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften in Zusammenarbeit mit den Bundesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen initiiert. Sie beseitigt Irritationen und Nachteile für die Versicherten, die durch eine wenig realitätsbezogene rechtstheoretische Entscheidungspraxis des Bundessozialgerichts (BSG) in Auslegung der bisherigen Vorschrift hervorgerufen wurden.