Deutscher Gewerkschaftsbund

04.02.2019
Am 26. Mai ist Europawahl. Wähle ein soziales Europa!

Was hat Europa mit mir zu tun?

Du denkst, was in Brüssel und Straßburg beschlossen wird, hat nichts mit dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein Leben und deine Arbeit.

Europawahlkampagne 2019. Schriftzug weiß auf blau "Was hat Europa mit mir zu tun?"

DGB

  • Was hat Europa IM ALLTAG mit Dir zu tun?

    • Niemand darf dich benachteiligen wegen deines Alters, deiner Religion, deiner Herkunft, deiner politischen Ansichten, deiner Behinderung, deiner Sexualität oder deines Geschlechts. Dank der EU gilt dies auch für den Arbeitsplatz, die Wohnungssuche oder den Beitrag, den du bei einer Krankenkasse zahlen musst.
    • Durch den Euro ist dein Leben leichter, wenn du in Europa reist oder arbeitest. Außerdem ist der Euro eine stabile Währung: Seitdem er eingeführt wurde, sind die Preise stabiler als zu D-Mark-Zeiten.
    • Über Online-Plattformen kannst du vom Sofa aus in ganz Europa shoppen. In der EU gilt zum Glück ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht für online gekaufte Waren und eine Mindestgewährleistung von zwei Jahren für alle Produkte. Wenn jemand aus einem anderen EU-Land die Ware nicht sendet oder die Zahlung verweigert, gibt es ein einfaches Verfahren, damit alle zu ihrem Recht kommen.
    • Nutzt du dein Handy innerhalb der EU, fallen seit Juni 2017 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr an. Ab Mitte Mai 2019 werden auch die Kosten für Anrufe und SMS ins EU-Ausland gedeckelt: Mobil- und Festnetzanrufe werden auf 19 Cent/Minute begrenzt, SMS auf 6 Cent.
    • Die EU kümmert sich um einheitliche Normen und Standards. Zum Beispiel müssen neue Medikamente nur einmal EU-weit zugelassen werden und können dann überall in der EU verkauft werden. Steckdosen und Stecker passen EU-weit zusammen, sodass du elektrische Geräte praktisch überall nutzen kannst.
    • Willst du in einem anderen Land arbeiten, hast du große Vorteile innerhalb der EU: Einige Berufsabschlüsse kann man ganz ohne Behördengänge online anerkennen lassen. Auch für viele weitere Berufe sind bei der Anerkennung im EU-Ausland keine Nachprüfungen oder andere Qualifikationen mehr nötig.
    • Als Studierende/r kannst du innerhalb der EU deinen Hochschulstandort frei wählen und hast einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel. Darüber hinaus finanziert die EU das Austauschprogramm ERASMUS+. Allein aus Deutschland können so jährlich 92.500 junge Menschen im europäischen Ausland studieren, Ausbildungen und Praktika absolvieren oder ehrenamtlich arbeiten.
  • Was hat Europa IM ARBEITSLEBEN mit Dir zu tun?

    • Die EU begrenzt die Wochenarbeitszeit und hat Ansprüche auf Ruhezeiten, bezahlten Urlaub und Schutzmaßnahmen für Nachtarbeiter/innen ausgebaut. Darüber hinaus müssen die Anfahrtszeit zum Arbeitsort und Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeiten angerechnet werden. Mutterschaftsurlaub, der in Zeiten von Betriebsferien fällt, muss durch zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen werden.
    • Wirst du als Beschäftigte/r, z.B. im Baugewerbe oder in Montage-Berufen, in einem anderen EU-Land eingesetzt, musst du ab 2020 zum gleichen Tarif- bzw. Mindestlohn bezahlt werden wie einheimische Arbeitskräfte. Darüber hinaus wird diese „Entsendung“ auf höchstens zwölf Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate) begrenzt.
    • Als EU-Bürger/in musst du nur in einem Mitgliedsstaat Sozialversicherungsbeiträge Außerdem werden deine Beitragszeiten in anderen EU-Staaten angerechnet: Wer zum Beispiel nur 20 Jahre in Deutschland rentenversichert war, dafür aber weitere 25 Jahre in Italien gearbeitet hat, kann trotzdem von der „Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren“ in Deutschland profitieren.
    • Wird dein Unternehmen oder Betrieb aufgekauft, ist dein neuer Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Jahr lang die Arbeitsbedingungen, Verträge und Löhne aller Beschäftigten weiterzuführen. Bevor es zu Massenentlassungen kommt, müssen Unternehmen die Arbeiternehmer-Vertretung rechtzeitig informieren und zu Gesprächen einladen.
  • Was hat Europa IM BETRIEB mit Dir zu tun?

    • Der europäische Binnenmarkt macht den Handel von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU einfacher und günstiger. Da Grenzkontrollen und Zölle wegfallen, wird die europäische Wirtschaft angekurbelt, Investitionen werden gefördert und Arbeitsplätze geschaffen.
    • Die Bildung von Kartellen und Monopolen ist in der EU verboten. Staatliche Subventionen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die EU schafft gleiche und faire Bedingungen für alle in Europa tätigen Unternehmen, egal ob sie ihren Sitz in Europa haben oder nicht. Dies schützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor unfairen Absprachen.
    • Das EU-Recht verhindert, dass Unternehmen bei einer Insolvenz ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, um dort von günstigeren nationalen Gesetzen und Auflagen zu profitieren. Insolvenzen müssen immer dort durchgeführt werden, wo die tatsächliche Betriebsaktivität stattfand.
    • Wenn der Staat, das Land oder die Kommune einen Auftrag vergibt, zum Beispiel für die Renovierung einer Schule oder die Anschaffung neuer Polizeiuniformen, muss seit 2014 nicht nur auf den Preis geachtet werden, sondern es können auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Für Unternehmen, die sich an Nachhaltigkeit und sozialen Fragen orientieren, bedeutet dies eine klare Besserstellung und damit höhere Chancen auf öffentliche Aufträge.
    • In Unternehmen, die Niederlassungen in mindestens zwei EU-Staaten haben, können europäische Betriebsräte gegründet werden, um die Belegschaften in Europa zu vernetzen und auch deine Interessen gebündelt zu vertreten. Die EU unterstützt dies auch finanziell. Europäische Betriebsräte können verhindern, dass die nationalen Belegschaften eines internationalen Konzerns durch das Management gegeneinander ausgespielt werden.
Flyercover DGB-Europawahlkamapgne 2019 "Was hat Europa mit mir zu tun?"

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