Der DGB hat Ende September zum Regierungsentwurf des Pflegestärkungsgesetzes II Stellung genommen. 20 Jahre nach ihrer Einführung soll damit die Pflegeversicherung in Deutschland umfassend modernisiert werden. Ab 2017 sind ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem geplant. Demente Menschen sollen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Die drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit schließt das Gesetz eine Gerechtigkeitslücke, die der DGB seit Jahren kritisiert. Aber weiterhin fehlt ein strukturelles Konzept zur Lösung des Fachkräfteproblems in der Pflege.