Deutscher Gewerkschaftsbund

31.01.2019

Neues Jahr, bessere Versorgung? Der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschäftigt sich zum Jahresauftakt mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz

Am 16.01. hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Gesetzesentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) in einer öffentlichen Expertenanhörung eingehend unter die Lupe genommen. Neben der Diskussion über zahlreiche Änderungsanträge und Anpassungen in letzter Minute, wurde ersichtlich, dass es in der Hauptfrage der Ausgestaltung einer besseren Versorgung für die gesetzlich Versicherten weiterhin fundamental unterschiedliche Ansichten gibt. Für den DGB kommen weitere wichtige Fragen hinzu, die einer Klärung bedürfen.

Pinnnadel in rot auf Kalender

DGB/Brian Jackson/123RF.com

Damit Gesundheitsminister Spahns nächstes Prestigeprojekt, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), wie geplant noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten kann, sind einige Hürden zu nehmen. So weit, so erwartbar – dass ein derart umfangreicher Gesetzesentwurf mit weitreichenden geplanten Änderungsabsichten zur gegenwärtigen Versorgung der gesetzlich Versicherten sowohl hohe Wellen auf Seiten der Leistungserbringer schlägt als auch die gesetzlichen Krankenkassen nicht tatenlos verharren lässt, liegt in der Natur der gesundheitspolitischen Sache. Nach der ersten Anhörung zum Gesetzesentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestages dürfte aber manchem Beobachter wie auch dem Gesundheitsminister selbst erstmals klar geworden sein, dass es noch ein steiniger Weg bis zur Verabschiedung des Gesetzes werden könnte.

Verbesserung der ambulanten Versorgung

Streitpunkt Nummer eins war seit den ersten Tagen des Referentenentwurfs die Suche nach einer konsensfähigen Verbesserung der ambulanten Versorgung, und die zugrunde liegenden Konfliktlinien sind am 16.01. noch einmal mit voller Wucht zu Tage getreten. Während der Vorschlag des Gesundheitsministeriums in einem ersten Schritt den Ausbau der Kapazitäten und Koordinierungsfunktionen der Terminservicehotline zu einer einheitlichen Hotline zur Vergabe von ambulanten Behandlungsterminen vorsieht, soll begleitend dazu das Sprechstundenangebot niedergelassener Ärzte auf 25 Stunden pro Woche aufgestockt und bei bestimmten Facharztgruppen der wohnortgebundenen Versorgung um 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ergänzt werden. Nach dem Willen des Gesundheitsministeriums sollen so die bestehenden Versorgungsdefizite aufgrund einer Über-, Unter- und Fehlversorgung der Versicherten aufgelöst und ein besserer und schnellerer Zugang zur ambulanten Versorgung sichergestellt werden. Im Hintergrund wird zudem oft verlautbart, dass dieser Ansatz der einzig mögliche Preis zur Verhinderung der Einführung einer Bürgerversicherung war. Als Kompensation den niedergelassenen Ärzten gegenüber schlägt das Gesundheitsministerium die Einführung einer extrabudgetären Vergütungsleistung vor, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden soll. Diese wehren sich lautstark, denn eine Sondervergütung für eine Leistung, die eigentlich ins Kernportfolio der Arztpraxen gehört, ist aus ihrer Sicht alles andere als angemessen – eine Kritik, die auch der DGB vollumfänglich teilt, da die Versichertenbeiträge nicht als zusätzlicher arztseitiger Anreiz zur Gewährleistung einer Grundversorgung dienen sollten.

Sprechzeitzenangebot verbessern

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als Spitzenvereinigung der Leistungserbringer gehen die Vorschläge hingegen in eine völlig falsche Richtung, da sie nicht nur die verpflichtende Ausweitung der Sprechstundenzeiten für unrealistisch halten – worauf selbst der Gesundheitsminister anmerkte, dass angesichts zahlreicher Beschwerden der Ärzte über ihr Arbeitsvolumen eine solche Ausweitung in der Praxis doch kaum etwas ändern dürfe – sondern auch die Höhe der extrabudgetären Vergütung als viel zu gering bewerten. Nach ihrem Willen kann alleine eine vollständige Aufhebung der Honorarbudgetierung die Ärzte dazu bringen, freiwillig ein angemessenes Sprechstundenangebot zu gewährleisten – was als sicherlich nicht unbeabsichtigten Nebeneffekt sowohl eine völlige Entgrenzung der Vergütungspflicht für unwirtschaftliche Leistungen und Überversorgungen bedeuten als auch eine massive Mehrbelastung der Gesetzlichen Krankenkassen und damit der Versicherten bedeuten würde. Die in diesem Spannungsfeld vorgetragenen Argumente der beteiligten Seiten dürften am 16.01. dazu geführt haben, dass man hinter den Kulissen mit Hochdruck auf Kompromisssuche geht – denn von der öffentlichkeitswirksamen Betonung, dass die Versorgungsqualität der Versicherten besser werden soll, kann das Gesundheitsministerium nicht mehr abkehren. Der DGB würde eine solche Verbesserung jederzeit begrüßen, solange sie die gesetzlich Versicherten tatsächlich erreicht und die Krankenkassen nicht zusätzlich belastet – und das kann letztlich nur über eine Verpflichtung der niedergelassenen Ärzte zur Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags funktionieren.

Neue Regelung für Krankengeldansprüche führt zu mehr Bürokratie

Auch an zahlreichen anderen Stellen traten markante Differenzen und Konfliktlinien im Gesetzesentwurf zutage. So führt eine geplante Neuregelung im Bereich der Krankengeldansprüche in Verbindung mit dem Bezug von Teilrenten dazu, dass Versicherte rückwirkend ihren Krankengeldanspruch verlieren können, obwohl sie tatsächlich erkrankt sind. Hintergrund ist das Hinzuverdienstrecht im Teilrentenbezug, welches das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst anerkennt. Aus dem komplexen Zusammenspiel von Hinzuverdienstprognose und Spitzabrechnung ergibt sich so eine für die Versicherten äußerst ungünstige Systematik, die ihnen sowohl rückwirkend einen unfreiwilligen Vollrentenbezug trotz bisher gewährter Teilrente als auch eine Verrechnung der Krankengeldansprüche mit gezahlten Rentenbezügen sowie die zahlreiche Folgeprobleme wie etwa eine rückwirkend zu ändernde Verbeitragung der Bezüge bedeutet. Das Argument des Gesundheitsministeriums, dass von einer solchen Neuregelung sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherung und Arbeitgeber bürokratische Entlastungen erwarten dürfen, läuft gänzlich ins Leere, da im Gegenteil größere bürokratische Belastungen und rechtliche Unsicherheiten zu erwarten wären. Der DGB setzt sich deshalb für eine völlige Herausnahme des Passus zu Krankengeld und Teilrente aus dem TSVG ein, um dieses sachgerecht und im Einvernehmen mit Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern zu lösen.

Beratung durch Ministerien und Ämtern sicherstellen

Gegen den Vorschlag, künftig zur Prüfung der Krankenkassen auch externe Beratungs- und Prüfunternehmen durch das Bundesgesundheitsministerium zu beauftragen, positioniert sich der DGB eindeutig. Prüfaufträge müssen vielmehr durch Kapazitäten und Know-How in den Ministerien und Ämtern personell und fachlich sichergestellt werden, statt hunderte Millionen von Euro an Gesellschaften zu vergeben, die sich in erster Linie einen lukrativen Absatzmarkt erschließen wollen und nebenbei zur schleichenden Privatisierung vormals staatlicher Kompetenzen und Hoheitsrechte beitragen. Ebenso deutlich muss auch die Kritik am Änderungsvorhaben des Gesundheitsministeriums, per Rechtsverordnung künftig Behandlungsmethoden und Untersuchungen in den GKV- Katalog einzuschleusen, die eigentlich einer vorherigen Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bedürfen. Mit dieser Ermächtigungspolitik hievt Minister Spahn seine ablehnende Haltung gegenüber der Gemeinsamen wie auch der Sozialen Selbstverwaltung nicht nur auf eine neue Stufe, sondern macht auch deutlich, dass politische Strahlkraft für ihn im Zweifelsfall wichtiger als eine evidenzbasierte Medizin ist. Anders lässt sich nicht erklären, dass seine in der Presse lancierte Bereitschaft, Frauen eine Liposuktion bei Lipödemen, allgemein auch als Fettabsaugung bekannt, künftig „schnell und unbürokratisch“ zu ermöglichen, auch nicht vor der Tatsache halt macht, dass der Nutzen einer solchen Behandlung nicht pauschalisiert und generell festzustellen und deshalb auch nicht per Rechtsverordnung durchzuboxen ist. Darüber hinaus wird bereits jetzt klar, dass sich bei einer solchen gezielten Schwächung der Selbstverwaltung all jene Interessengruppen langfristig die Hände reiben dürften, die auf einen künftig noch unkomplizierteren Einzug gesundheitswirtschaftlicher und medizinproduktebasierter Interessen in das Gesundheitswesen hoffen.

Datenschutz bei elektronischer Gesundheitskarte berücksichtigen

Inwieweit das Dauervorhaben zur Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte (ePa) bis 2021 vor dem Hintergrund des Konflikts des Ministers mit der zuständigen Gematik tatsächlich realistisch ist, bleibt abzuwarten- bisher fehlt es hier an schlüssigen Konzepten, die insbesondere auch den Datenschutz angemessen berücksichtigen. Stattdessen sind in den vergangenen Monaten einige gesetzliche Krankenkassen mit digitalen Eigenlösungen vorgeprescht, wodurch die Aufgabe des Gesundheitsministeriums zur Erzielung einer einheitlichen Lösung nicht unbedingt einfacher wird. Andere Vorhaben wie etwa die Idee, eine Neuregelung zur künftigen Staffelung von Krankengeldzahlungen im Sinne eines neuen Teilkrankengeldes einzuführen, die für Versicherte vor allem eine größere Gefahr zur Selbstausbeutung und verfrühten Rückkehr aus der Erkrankung bergen, konnten in letzter Minute abgewehrt werden. Und auch Lichtblicke sind im Gesetz zu finden: neben der geplanten Anhebung der Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf bis zu 75 Prozent fordert ein Änderungsantrag nun auch die lange überfällige Übernahme der Festzuschüsse zu 100 Prozent – und damit nichts anderes als die Beseitigung einer großen Mehrbelastung der Versicherten.

Verabschiedungszeitpunkt des Gesetzes wird sich weiter hinziehen

Was in der Gesamtschau des Gesetzes bleibt, sind jedoch zahlreiche weitere Maßnahmen, die insbesondere die Angebots- bzw. Leistungserbringerseite stärken würden und potentielle Unsicherheiten für die Versicherten bergen. Nicht zuletzt deshalb scheint in der stillen Post des Gesundheitsministeriums der avisierte Verabschiedungszeitpunkt des Gesetzes weiter in Richtung Mai oder sogar noch später zu rücken. Zuvor aber wird es in der zweiten Anhörung im Gesundheitsausschuss zunächst um zahlreiche fachfremde Änderungsanträge, unter anderem für Heilmittelerbringer gehen – hier hatte der Gesundheitsminister bereits vor Weihnachten für öffentliche Entrüstung mit seinem Vorschlag einer gestuften Steuerung für Psychotherapiebedürftige gesorgt, sodass er in der Folge wieder zurückrudern musste. Auch hier zeigt sich- wie im ganzen übrigen Gesetzesentwurf auch– dass der Wunsch, per Dekret und Radikallösung zu entscheiden, vor der Komplexität der Interessenlagen im deutschen Gesundheitssystem zurückstehen muss.


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB