Deutscher Gewerkschaftsbund

Die Notstandsgesetze – die Gewerkschaften in der Zerreißprobe

Mit mehreren Notstandsgesetzen will sich die Regierung Kiesinger/Brandt in den 60er Jahren weit reichende Eingriffe in die Grundrechte sichern. Freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit stehen auf der Kippe. Die Gewerkschaften lehnen die Pläne entschieden ab. Doch dann ändert die SPD ihre Linie und kommt der Union entgegen. Ein Teil der DGB–gewerkschaften folgt den Sozialdemokraten, während vier Gewerkschaften die Notstandsgesetze weiterhin boykottieren. Der DGB steht vor einer Zerreißprobe.

DGB–Großkundgebung in der Westfalenhalle in Dortmund gegen die Notstandsgesetzgebung, 11.05.1968

Die Gewerkschaften lehnten Pläne der Regierung für die so genannten Notstandsgesetze ab. Denn Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der über Notverordnungen die Rechte des Parlaments beschränkte, hatte Adolf Hitler die Machtübernahme erleichtert. SPD und Gewerkschaften wandten sich entschieden gegen die Notstandsvorlagen von Innenminister Gerhard Schröder (CDU) vom Januar 1960.

Danach hätte der Bundestag den Notstand mit einfacher Mehrheit feststellen können, bei Gefahr im Verzug auch der Bundeskanzler allein. Damit hätten wesentliche Grundrechte, wie die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Berufsfreiheit einfach außer Kraft gesetzt werden können.

Die Situation war verfahren. Auf ihrem Kongress im Oktober 1966 beschloss die IG Metall, notfalls gegen ein solches Gesetz zu streiken. Darauf reklamierte der DGB seine Zuständigkeit für den Fall eines politischen Streiks. Im November schwenkte der SPD–parteitag in Hannover auf die geänderte Linie von Parteivorstand und Bundestagsfraktion ein. Diese meinten, man müsse der Union entgegenkommen. Die Frage laute nicht ob, sondern welche Notstandsgesetze verabschiedet würden. Zum Beispiel dürften diese nur mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag verabschiedet werden. Zudem müssten Notstandsgesetze gegen den Arbeitskampf verhindert werden.

Gewerkschaften geben nach

Maiplakat 1968

Auch die Gewerkschaften öffneten sich dieser Position, besonders die IG Bau–steine–erden, die IG Bergbau und Energie, die Gewerkschaft der Eisenbahner, die Postgewerkschaft und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Nun ging ein Riss durch den DGB. Denn IG Metall, IG Druck und Papier, IG Chemie–papier–keramik und die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen stellten sich nach wie vor entschieden gegen jegliche Notstandsgesetze.

Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag das Notstandspaket mit 384 gegen 100 Stimmen (1 CDU, 53 SPD, 46 FDP). Jetzt konnte der Notstand im Spannungs– oder im Verteidigungsfall mit einer Zweidrittelmehrheit vom Bundestag oder vom Gemeinsamen Ausschuss des Bundestages und des Bundesrates festgestellt werden.

Eine Schutzklausel schloss das Notstandsrechts bei Arbeitskämpfen aus, obwohl einige Arbeitgeber auch das gefordert hatten. Die Verabschiedung der Gesetze löste eine politische Eruption in Westdeutschland aus. Intellektuelle und Studenten wandten sich von den ursprünglich verbündeten Gewerkschaften ab, als klar wurde, dass diese den Kurs der SPD mittragen würden, die entschärften Gesetze nicht zu verhindern.

Die Proteste gegen die Notstandsgesetze – mit gewerkschaftlicher Beteiligung – mündeten in die „68er“-Bewegung. Diese radikalisierte sich zunehmend in den Auseinandersetzungen um den Vietnamkrieg, die Unterstützung des Schah-Regimes im Iran und die Verabschiedung der Notstandsgesetze – ohne gewerkschaftliche Beteiligung.

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