Deutscher Gewerkschaftsbund

19.05.2021
Statusfeststellung

Keine gesetzlichen Blaupausen zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht!

Die Bundesregierung will das Verfahren, mit dem eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig oder selbstständig einzuordnen ist (Statusfeststellungsverfahren), vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung ausgestalten. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, der nach Ansicht des DGB den Interessen der meisten insbesondere Solo-Selbstständigen nicht gerecht wird.

Reichstag Berlin

DGB/andreahast/123rf.com

Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellungen bringen Risiken mit sich

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Verfahren, mit dem entschieden wird, ob eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig oder selbstständig einzuordnen ist (Statusfeststellungsverfahren), zu vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei auszugestalten.

Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, der – so der DGB – keineswegs den Interessen der meisten insbesondere Solo-Selbstständigen gerecht sein wird.

Denn die vorgeschlagene Reform der Statusfeststellung geht an den Interessen der Beschäftigten vorbei. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass mit den Mitteln der Prognoseentscheidung und den Gruppenfeststellungen mehr Auftragsangelegenheiten dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung entzogen werden.

Grundsätzliche Position des DGB ist es, dass alle Einzelselbstständigen in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einbezogen werden. Solo-Selbstständige müssen es leichter haben, den Arbeitnehmer*innen-Status zu erlangen, auch gegen den Willen des Arbeit- beziehungsweise Auftraggebers.

Mit der Prognoseentscheidung wird bereits vor Aufnahme der zu beurteilenden Tätigkeit die Erwerbsstatusfeststellung getroffen – aufgrund von schriftlichen Vereinbarungen und Darlegung der beabsichtigten Umstände der Vertragsdurchführung.

Mit Gruppenfeststellungen sollen die Auftraggeber gleichartiger Auftragsverhältnisse durch eine gutachterliche Äußerung bereits frühzeitig Gewissheit über den Erwerbsstatus der Auftragnehmer*innen erhalten.

Der DGB verkennt nicht, dass mit diesen Verfahrensarten das Statusfeststellungsverfahren gestrafft und zeitlich verkürzt werden kann. Auch behält die Deutsche Rentenversicherung als Entscheidungsträger weiterhin alles in der Hand. Doch bieten beide Methoden mehr Risiken als Chancen.

Auf den ersten Blick wirkt es „flott“, wenn die Beteiligten sich im Vorhinein mit den Risiken der Selbstständigkeit auseinandersetzen und klare Vereinbarungen treffen. Dann kann es sein, dass eine Prognoseentscheidung über den Erwerbsstatus „richtig“, also kongruent in Ansehung des dann tatsächlich Stattfindenden ist. Was aber, wenn das nicht so ist? Wer schreitet ein? Zudem ist der dann notwendige (und sozialversicherungsrechtlich richtige!) Verfahrensweg ein aufwändiger – und keinesfalls vereinfachend.

Zudem kann es sein, dass solche inkongruenten Verhältnisse als „Blaupause“ zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht für eine Vielzahl von Statusfeststellungen gelten – durch Gruppenfeststellungen.

Gerade wegen des ständigen Wandels in der Arbeitswelt sind sich die Gewerkschaften einig: Soziale Sicherung schafft alleine die solidarische Rentenversicherung über die DRV – und es ist zum Schutze der Beschäftigten notwendig, die tatsächlichen Verhältnisse der Beschäftigung richtig zu prüfen, bevor der Versicherungsstatus festgestellt wird. Geschieht das nicht, können die Folgen im Ruhestand gravierend sein.


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