Deutscher Gewerkschaftsbund

11.12.2015
Hans-Böckler-Stiftung

Studie: Werkverträge oft teurer als gedacht

Aufgaben auslagern, Lohnkosten reduzieren - mit Werkverträgen versuchen Unternehmen oft Geld zu sparen. Doch diese Rechnung geht nicht immer auf: Denn die wirklichen Kosten für Werkverträge werden häufig unterschätzt. Betriebräte können jedoch bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle spielen. Das ist ein Ergebnis des Trendberichts „Werkverträge“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Kampagnenplakat DGB "Finde den Fehler" Klare Regeln für Werkverträge

DGB

Die Vergabe von Werkverträgen basiere häufig auf einer „Milchmädchenrechnung“, heißt es im Trendbericht. Der vermeintlichen Einsparung durch die Auslagerung stünden versteckte Kosten und Risiken für das Unternehmen gegenüber. Dazu gehörten:

  • Transaktionskosten für Anbahnung, Koordinierung und Kontrolle der geleisteten Tätigkeit;
  • Kosten für die rechtssichere Gestaltung und Prüfung der Werkverträge;
  • Kosten infolge von Abstimmungsproblemen zwischen Stammbelegschaft und Werkvertragsarbeitern;
  • Kosten, die durch den Verlust der Kontrolle über den gesamten Prozess der Wertschöpfung entstehen, etwa infolge von Fehlern, Unfällen, Qualitätsmängeln oder Betrug;
  • Kosten für Infrastruktur und Arbeitsschutz, die bei einer Fremdvergabe bestehen bleiben;
  • Kosten eines Sozialplans, der eventuell durch Outsourcing notwendig wird;
  • Kosten durch Konflikte mit Gewerkschaften, die sich gegen das Lohndumping vieler Werkvertragsunternehmen wehren.
Betriebräte als Kontrollinstanz

Die Hans-Böckler-Stiftung wies bei der Kontrolle dieser Risiken auf die Rolle des Betriebsrats hin. Laut Betriebsverfassungsgesetz habe er „ökonomische Verantwortung für sein Unternehmen. Sein Ziel ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Stammarbeitsplätze und hierzu setzt er seine betriebsverfassungsrechtlichen Mittel ein“, so der Bericht. Betriebsräte müssten daher das Recht und die Möglichkeit haben, Werkverträge zu überprüfen: Auf ihre rechtlich einwandfreie Gestaltung und „ob sie in Bezug auf Risiken und Kosten wirtschaftlich Sinn ergeben.“ Auf diese Weise könnten sie die Vergabe eingrenzen – und letztlich Nachteile für die Firma und die Beschäftigten abwenden.

Mehr zum Thema: Hans-Böckler-Stiftung - Trendbericht Werkverträge


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