Deutscher Gewerkschaftsbund

24.04.2015
klartext 16/2015

Keine Mogelpackung beim Mindestlohn!

Der Mindestlohn wird breit akzeptiert, Jobverluste sind nicht zu erkennen, mehr Kaufkraft beflügelt den Aufschwung. Doch manche Arbeitgeber diffamieren das Mindestlohngesetz. Von monströsem Bürokratie-Aufwand ist die Rede. Mit fiesen Tricks bringen sie ihre Beschäftigten um ihre Bezahlung. Deshalb kämpfen wir weiter, bis der Mindestlohn überall korrekt ankommt!

Schon diese Woche will sich der Koalitionsausschuss das Mindestlohngesetz vorknöpfen. Dabei hatte die Kanzlerin zugesagt, seine Wirkung sechs Monate zu beobachten. Ohne Frage: Insgesamt wird der Mindestlohn breit akzeptiert und bei vielen Unternehmen läuft die Umsetzung rund. Auch die von einigen Wirtschaftsinstituten vielbeschworenen Jobverluste sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: Es gibt seit Januar sogar mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze! Gut, wenn dafür die Minijobs, die kaum soziale Absicherung bieten, an Bedeutung verlieren.

Grafik Umsätze im Einzelhandel

Der Mindestlohn sorgt für mehr Kaufkraft und mehr privaten Konsum. Quelle: Statistisches Bundesamt

Zudem trägt der Mindestlohn zum Kaufkraft-Plus bei und der private Konsum beflügelt den Aufschwung. Aber wie bei jedem neuen Gesetz rumpelt es auch in der Einführungsphase, gibt es Probleme, die geklärt werden müssen. Doch das ist kein Grund, Kernpunkte dieses Gesetzes in Frage zu stellen, es als „Bürokratiemonster“ zu diffamieren, wie es derzeit durch Teile der Union sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände geschieht.

Arbeitszeit-Dokumentation war schon immer Pflicht

Sie versuchen, das Mindestlohngesetz zu unterlaufen, indem sie kampagnenartig die Abschaffung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung als Kernstück der Kontrolle fordern. Dabei ist die Dokumentation der Arbeitszeiten ein völlig normaler Vorgang, der auch in der Vergangenheit hätte selbstverständlich sein müssen, sofern man sich an Recht und Gesetz hielt. Doch manche Arbeitgeber scheinen zu befürchten, dass nun Verstöße sichtbar werden, die bisher stillschweigend geduldet wurden, nun aber mit hohen Bußgeldern belegt werden können.

Mindestlohn-Ausnahmen abschaffen!

Schilderungen von Mindestlohnumgehungen an der DGB-Telefonhotline zeigen, dass flankierende Maßnahmen erforderlich sind, damit der Mindestlohn auch überall korrekt ankommt. Deshalb fordert der DGB neben der Abschaffung der stets kritisierten Ausnahmen für Minderjährige, Langzeitarbeitslose und bestimmte Praktikantengruppen:

  • Beweislastumkehr bei Mindestlohnansprüchen. Der Chef muss nachweisen, wie lange sein Arbeitnehmer gearbeitet hat.
  • Ein Verbandsklagerecht ist einzuführen.
  • Ebenso ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern.
  • Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist auf den Einzelhandel sowie das Bäckerei- und
    Fleischereihandwerk auszudehnen.
  • Beschäftigte müssen bei Vorlage neuer Arbeits-verträge eine Bedenkzeit eingeräumt bekommen.
  • Einrichtung flächendeckender Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, um Mindestlohnverstöße schneller ahnden zu können.
  • Zur Unterstützung der Kontrollen des Zolls ist der Prüfdienst der Rentenversicherung aufzustocken.
  • Unter der Voraussetzung, dass neben dem Ehrenamt nicht zugleich ein Job mit gleichem Inhalt beim selben Arbeitgeber besteht, ist eine Anhebung der Ehrenamtspauschale zu erwägen.

Wir lassen nicht locker, bis der Mindestlohn überall ankommt. Auch deshalb haben wir die Mindestlohn-Hotline bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Erreichbar unter: 0391 / 4088003.

 


 


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