Deutscher Gewerkschaftsbund

02.12.2022
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

Fast jeder zweite arbeitslose Mensch mit einer schweren Behinderung ist länger als ein Jahr ohne Beschäftigung

Die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist nach wie vor schwierig. Immer mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung sind langzeitarbeitslos. Die Corona-Pandemie hat diese Situation verschärft - der Anteil schwerbehinderter Langzeitarbeitsloser kletterte von 42 auf 47 Prozent in zwei Jahren. Der DGB fordert zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember, dass ihre Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt endlich beendet wird.

Mann im Blaumann und Rollstuhl in einer Werkstatt

DGB/arnoaltix/123rf.com

80.000 schwerbehinderte Menschen waren im Jahr 2021 länger als ein Jahr arbeitslos. Das sind so viele wie seit Langem nicht mehr. Auch insgesamt ist die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen im Vergleich zu 2019 immer noch sehr hoch. Vor der Pandemie gab es rund 155.000, im Jahr 2021 gab es rund 172.000 schwerbehinderte Arbeitslose.

Anteil der Langzeitarbeitslosen sehr hoch

Der Anteil der Langzeitarbeitslosen betrug im Jahr 2019 bei den Menschen mit einer schweren Behinderung 42 Prozent, im Jahr 2021 ist er auf 47 Prozent angestiegen. Zum Vergleich: Bei allen Arbeitslosen betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Jahr 2021 rund 40 Prozent. Auch dieser Anteil ist sehr hoch, bei den schwerbehinderten Menschen war jedoch fast jede*r Zweite länger als ein Jahr arbeitslos.

Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt

Der DGB fordert, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben können. So sieht es die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor, die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet hat. Allerdings ist die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen dauerhaft überdurchschnittlich hoch. Um die anhaltende Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu überwinden, braucht es schnelle und wirkungsvolle Maßnahmen.

Statistik zu Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen und insgesamt

Darstellung des DGB, Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2021“ (Oktober 2022); Schwerbehinderte Menschen: Arbeitslosenzahl des Jahres, bezogen auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen Erwerbspersonen des Vorjahres, vergleichbare Arbeitslosenquote allgemein: Arbeitslosenzahl des Jahres bezogen auf abhängige Erwerbspersonen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose)

Die Forderungen des DGB

Der DGB fordert, dass die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung geplanten Maßnahmen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zügig und im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden.

  • Die Bundesregierung muss endlich die Ausgleichsabgabe empfindlich anheben für diejenigen Unternehmen, die sich der gesetzlichen Beschäftigungsplicht entziehen und keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Wenn Unternehmen diese Abgabe aus der Portokasse zahlen können, bleibt sie wirkungslos.
  • Jede und jeder Beschäftigte kann von langer Krankheit und/oder einer Behinderung betroffen sein und muss sich im Ernstfall darauf verlassen können, den Arbeitsplatz behalten zu können. Die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag, das betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) der Unternehmen zu verbessern, muss zeitnah umgesetzt werden. Der DGB fordert einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf ein BEM.
  • Die Betreuung und Vermittlung insbesondere von langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden. Hierzu sollte es flächendeckend spezialisierte Fachkräfte bei den Jobcentern geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Ressourcen verfügen, Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu vermitteln.

Diese und weitere Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention finden sich im DGB Positionspapier "Inklusiver Arbeitsmarkt".


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