Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Arbeitszeit bis Vereinbarkeit

14.10.2016
Laufbahn

Bundespolizei: Verkürzter Aufstieg – verkürzte Chancen?

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des Paragraphen für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei fand am 14. Oktober in Bundesministerium des Innern (BMI) das beamtenrechtliche Beteiligungsgespräch zur entsprechend novellierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung statt.

Polizisten auf Demonstration

DGB/Simone M. Neumann

„Der Entwurf entspricht nicht den damals vom Bundesministerium des Innern angekündigten Verbesserungen, insbesondere bei der Familienfreundlichkeit des Aufstiegsverfahren“, monierte DGB-Laufbahnrechtler Alexander Haas. Sein GdP-Kollege Sven Hüber mahnte: „Die Bundespolizei steht vor einem Generationswechsel im gehobenen Polizeivollzugsdienst und gleichzeitig vor einem enormen Personalaufwuchs.“ Notwendig sei daher ein Verfahren, dass es erlaube, einen Großteil des Ausbildungsbedarfs kosten- und ressourcenschonend über den verkürzten Aufstieg zu realisieren.

Völlig überlastete Bundespolizeiakademie

„Stattdessen finden wir im Entwurf eine bürokratische Zentralisierung bei der völlig überlasteten Bundespolizeiakademie“, kritisierte Hüber. „Angesichts der in den derzeitigen Haushaltsgesprächen diskutierten weiteren 2800 Stellen für den gehobenen Dienst drohen die Aufsteiger schon aus Kapazitätsgrenzen hinten runter zu fallen“, so Hüber „denn auf eine Stelle kommt ja ein Vielfaches an Bewerbungen.“ Der Vertreter der Bundespolizeiakademie (BPolAK), Herr Scharler, erwiderte, man habe dies geprüft und sehe sich gerüstet. „Das sagt sich leicht, wenn man die personalwirtschaftlichen Folgen nicht zu vertreten hat“, entgegnete Hüber. Mit dem BMI kam die DGB-Delegation daher überein, spätestens Anfang 2017 in einem Gespräch die konkreten Verfahrenszahlen, die Personalausstattung des Zentralen Auswahldienstes an der BPolAK zu erörtern und dabei konkrete Verfahrensabläufe und Zeitpläne zu diskutieren, die sicherstellen, dass insbesondere Kolleginnne und Kollegen im verkürzten Aufstiegsverfahren nicht benachteiligt werden.

Beteilungsgespräch

v.l.n.r.: Hüber, Hoffmeister, Selzner (alle GDP), Hr. Beiderwieden, Fr. Burgemeister, Hr. Quasbarth (alle BMI), Fr. Fleischer (BPol-Präsidium), Hr. Scharler (BPol-Akademie) Haas

Diskussionsprozess angestoßen

Offen für weitere Diskussionen zeigte sich die Vertreterin des Bundespolizeipräsidiums (BPolP) Fleischer hinsichtlich einer stärkeren Verankerung von Kompetenzen in der Ausbildung, die den effektiven und gesundheitsgerechten Einsatz digitaler Arbeitsmittel sicher stellen. DGB und GdP werden hier in einen Diskussionsprozess mit dem BPolP eintreten. Auch bei Prüfungsregelungen, die als abschreckend gewertet werden könnten, ging die Dienstherrenseite auf die umfangreichen Einwendungen des DGB und der GdP ein.

Gewerkschaftliche Kritik erntete der Wunsch nach mehr Theorieanteilen in der Ausbildung. „Beamtinnen und Beamte mit Familie werden vom verkürzten Aufstieg ausgegrenzt“, verdeutlichte Sven Hüber. „Sie können es sich nicht leisten, lange Ausbildungsblöcke heimatfern zu absolvieren.“ Die Vertreter des  Dienstherren  verwiesen darauf, dass diese nicht am Stück zu absolvieren seien. Eine Nutzung anderer, wohnortnäherer Bildungseinrichtungen, z.B. der Länderpolizeien, scheide wegen der Besonderheiten im Tätigkeitsprofil der Bundespolizei aus.

Benachteiligung findet angeblich nicht statt

Ein Schwerpunkt gewerkschaftlicher Kritik war die Sorge, durch die Aussparung von Ausbildungsinhalten, die für die Aufgabenwahrnehmung mit Führungs- und Fortbildererfahrung qualifizieren, könnten KollegInnen mit verkürztem Aufstieg auch bei der Besetzung von Ämtern bis A 11 gegenüber auf regulärem Wege befähigten benachteiligt werden. Hier versicherte die Dienstherrenseite, dass bei Tätigkeiten, die solche Qualifikationen voraussetzten keine Benachteiligung stattfinde und unmittelbar eine Nachqualifizierung der KollegInnen aus dem verkürzten Aufstieg stattfinde. Auf Bitten des DGB sagte Ministerialdirigent Beiderwieden zu, diesen Standpunkt in einem gesonderten Schreiben an die Gewerkschaften zu bestätigen.

Gegenstand des Beteiligungsgesprächs war außerdem die Novelle der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Auch hier standen Kapazitätsfragen bei der zentralen Personalauswahl, Umfang und bürokratische Erschwernisse im Ausbildungs- und Prüfungsbereich im Vordergrund.

Beteiligungsrechte müssen eingehalten werden

Daneben war die Frage der Beteiligung des DGB am Erlass des für die Studiengestaltung maßgeblichen Modulhandbuches durch die Hochschule Gegenstand des Gespräches. So drang der DGB auf die Einhaltung beamtenrechtlicher Beteiligungsrechte drängte – etwa bei der Gewichtung von Prüfungsergebnissen. Dagegen verwies das BMI auf die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Die Hochschule soll jedoch gebeten werden, den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaft GdP zeitnah über beabsichtigte Änderungen des Modulhandbuches zu informieren. Das sagte Ministerialdirigent Beiderwieden für das BMI zu.

DGB und GdP schlugen zudem vor, mit einer konkreten Vorschrift sicherzustellen, dass AusbilderInnen nicht mehr Studierende zugewiesen werden, als diese sorgfältig ausbilden können. Diesen Vorschlag griff das BMI auf.

DOWNLOAD


DGB-Stellungnahme GBPolVDVDV (PDF, 295 kB)

DGB-Stellungnahme zu den Verordnungen über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV) sowie über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei


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