Deutscher Gewerkschaftsbund

31.03.2021
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

Nur 37 Prozent der Frauen bekommen ihr Kurzarbeitergeld aufgestockt. Bei Männern sind es 48 Prozent.

Die Corona-Krise verschärft Ungleichheiten, auch im Arbeitsleben. Frauen waren schon vor der Krise benachteiligt und sind jetzt stärker betroffen. Ein Beispiel ist das Kurzarbeitergeld: Hier erhalten deutlich weniger Frauen eine Aufstockung als Männer (Daten von November 2020).

Münzstapel niedrig und Hoch mit Mann und Frau Symbol zur Darstellung der Lohnlücke

DGB/Le Moal Olivier/123RF.com

Krise verschärft Defizite der Gleichstellung im Erwerbsleben

Frauen arbeiten häufiger in kleinen und mittleren (Dienstleistungs-)Unternehmen ohne Tarifbindung und Interessenvertretung, zu Niedriglöhnen, in (unfreiwilliger) Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Der Gender Pay Gap und die Steuerklasse V schmälern nicht nur ihr Einkommen, sondern unter anderem auch die krisenbedingten Entgeltersatzleistungen. Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Freistellung bedrohen die eigenständige Existenzsicherung von Frauen.

Kurzarbeit von Frauen

Kurzarbeit soll in der Coronakrise Unternehmen von Personalkosten entlastet und dem Abbau von Arbeitsplätzen entgegenwirken. Zwar sind zwei Drittel der Kurzarbeitenden Männer, aber die Krise trifft Frauen vor allem im Vergleich zum Krisenjahr 2009 besonders hart, indem mehrheitlich die verarbeitenden Wirtschaftsbereiche mit einem geringen Frauenanteil in Kurzarbeit waren. Mehr Informationen dazu bieten das WSI und das DIW. Die Schwerpunkte haben sich in der gegenwärtigen Krise wegen der coronabedingten Abstands- und Hygieneregelungen in erster Linie auf die Dienstleistungsbereiche verlagert. Dadurch ändert sich auch die Zusammensetzung des betroffenen Personenkreises: Im Frühjahr 2020 befanden sich vor allem Beschäftigte im Dienstleistungsbereich mit einem hohen Frauenanteil in Kurzarbeit, betroffen waren vor allem das Gastgewerbe mit einer Kurzarbeitsquote von 45 Prozent und der Handel mit immerhin knapp 13 Prozent, laut einer Studie der FES. In diesen ohnehin schlecht bezahlten Branchen führen das Kurzarbeitergeld und die fehlenden Aufstockungsmöglichkeiten schnell zu einer finanziellen Notlage der Frauen.

Von Tarifverträgen profitieren Frauen seltener

Das Kurzarbeitsgeld wird in einigen Branchen aufgrund tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen auf bis zu 90 Prozent des Nettogehalts aufgestockt. Davon profitieren Frauen eher nicht. Denn dort, wo die Tarifbindung schwach ist, sind Frauen überproportional vertreten: Während im Bergbau oder in der Energie- und Wasserversorgung drei von vier Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt sind, gilt das im Gastgewerbe nur für eine von drei und im Informations- und Kommunikationssektor nur für jede Zehnte. Auch in kleinen und mittleren Unternehmen, in denen zwei Drittel aller erwerbstätigen Frauen arbeiten, weisen nur 20 Prozent eine Tarifbindung auf, während drei von vier Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten tariflich entlohnen. In den ostdeutschen Ländern liegt die Frauenerwerbstätigkeit höher als in den westdeutschen. Die Tarifbindung ist mit lediglich 20 Prozent hingegen sehr gering.

 

Mehr Entgeltgleichheit dank Tarif

Hans Böcker Stiftung

Kurzarbeit beruht auf Nettoentgelt – und reproduziert damit Ungleichheiten

Vor dem Hintergrund der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben reproduzieren die an sich richtigen und wirksamen Entgeltersatzleistungen unbeabsichtigt die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, das gilt auch für die neu geschaffene Entschädigungsleistung für Eltern, die aufgrund von Kita- und Schulschließungen ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können.

Durch ihren geschlechterpolitischen Konstruktionsfehler verstärken sie die Unterschiede sogar noch: Beide Versicherungsleistungen werden auf Grundlage des Nettoentgelts berechnet. In Verbindung mit der Steuerklasse V, in der sich viele Frauen im Erwerbsmodell der „Zuverdienerinnen“ wiederfinden und in der die Abzüge besonders hoch sind, ist der Nettoverdienst besonders niedrig. Auf dieser Berechnungsgrundlage sinkt die Höhe des Transfers für die Steuerklasse V erheblich und verschärft damit den Gender (Netto) Pay Gap.

Das hat nicht nur massive Auswirkungen auf die eigenständige Existenzsicherung von Frauen, sondern auch auf die Arbeitsteilung in Paarbeziehungen: Die Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Freistellung schwächen die Verhandlungsposition vieler Frauen in innerfamiliären Auseinandersetzungen um die Aufteilung der Sorgearbeit. Oftmals haben Familien auch schlicht nicht die Möglichkeit, auf das – meist höhere Gehalt – des Mannes zu verzichten.

Daten und Fakten zur Kurzarbeit:

Die amtlichen Zahlen zur Kurzarbeit stehen nur verzögert zur Verfügung. Das bedeutet auch, dass es zum Zeitpunkt Februar 2020 keine aktuellen Zahlen zur Entwicklung der Kurzarbeitszahlen im Verlauf der zweiten und dritten Corona- Welle gibt.

  • Insbesondere im Frühjahr 2020 stieg der Anteil der Kurzarbeitenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 18 Prozent (April) an. Danach sank der Anteil der in Kurzarbeit Beschäftigten wieder und lag im Oktober nur noch bei 5,9 Prozent.
  • Die Kurzarbeiterquote lag bei Männern im Juni 2021 mit 15 Prozent knapp 4 Prozentpunkte über der Kurzarbeiterquote der Frauen, laut WSI Report.
  • Noch drastischer fällt der Unterschied in absoluten Zahlen aus: Im Juni 2021 waren 2,7 Millionen Männer, aber nur 1,7 Millionen Frauen in Kurzarbeit. Somit sind knapp zwei Drittel der Kurzarbeitenden männlich.
  • Der Arbeitsausfall war dagegen bei den betroffenen Frauen mit 62 Prozent der Arbeitszeit höher als bei den betroffenen Männern mit 55 Prozent, so die IAB.

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