Deutscher Gewerkschaftsbund

TTIP, CETA und TiSA

07.10.2015
klartext 40/2015

Handelsabkommen CETA: Fairer Handel geht anders!

Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ist fast schon in trockenen Tüchern. Doch wie bei TTIP steht auch bei CETA der Investorenschutz über dem Schutz von Arbeitnehmerrechten. Deshalb rufen die Gewerkschaften für den 10. Oktober zur Großdemo für einen gerechten Welthandel in Berlin auf: Stop TTIP und CETA! Der DGB-klartext.

Das geplante Handelsabkommen mit den USA, TTIP, ist in aller Munde. Auf der Großdemonstration für einen gerechten Welthandel am kommenden Samstag, 10.10.2015, in Berlin steht aber auch ein anderes Abkommen im Zentrum: CETA – das Freihandelsabkommen mit Kanada.

Grafik Handelsabkommen CETA: Fairer Handel geht anders!

Der Handel zwischen EU und Kanada funktioniert auch ohne CETA. Im ersten Halbjahr 2015 wurden deutsche Waren im Wert von mehr als 5 Milliarden Euro nach Kanada exportiert – fast 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Quelle: Statistisches Bundesamt

Für CETA liegt konkretes Verhandlungsergebnis vor

Der wichtigste Unterschied zwischen TTIP und CETA: Während bei TTIP noch lange keine Einigung zwischen den USA und Europa in Sicht ist, liegt für CETA bereits ein konkretes Verhandlungsergebnis vor. Und es ist nicht erkennbar, dass die Vertragsparteien daran noch grundsätzliche Änderungen vornehmen. Im September betonte die EU-Seite erneut: „Die Kommission beabsichtigt nicht, die 2014 abgeschlossenen Verhandlungen über CETA wieder aufzunehmen.“ Lediglich „Feinabstimmungen“ wolle man noch einmal diskutieren.

Keine Sanktionen bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte

Aber Feinabstimmungen werden kaum ausreichen, um aus CETA noch ein gutes Abkommen zu machen. Der DGB hat das Vertragswerk analysiert und gravierende Probleme festgestellt: Das Kapitel, das den Schutz von Arbeitnehmerrechten regelt, ist das einzige Kapitel im Abkommen, welches nicht durchsetzbar gestaltet ist. Jeder Verstoß gegen die Verpflichtungen zum Zollabbau und zur Gleichbehandlung von Wettbewerbern kann mit Sanktionen geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Regeln zum Arbeitnehmerschutz aber nicht.

Was nicht ausgenommen ist, muss für Wettbewerb geöffnet werden

Bei der Öffnung der Dienstleistungsmärkte wird bei CETA der „Negativlisten-Ansatz“ gewählt. Das heißt: Jeder Bereich, der nicht explizit ausgenommen ist, muss für verstärkten Wettbewerb geöffnet werden. Das führt zu undurchschaubaren, hunderte Seiten langen Ausnahmelisten, mit denen kaum zu kontrollieren ist, ob wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausreichend vor Privatisierungsdruck geschützt sind.

Investorenschutz durch Sonderklagerechte

Außerdem enthält CETA die umstrittenen Sonderklagerechte für Investoren (ISDS): Ausländische Investoren können damit vor Schiedsgerichten gegen staatliche Regulierung klagen. Dabei ist auch bei CETA nicht sichergestellt, dass die Schiedsrichter wirklich unabhängig und ohne Interessenskonflikte sind.

Wie jetzt öffentlich gewordene Dokumente zum EU-Verhandlungsauftrag für CETA zeigen, wurde ISDS spät aufgenommen, erst als die Verhandlungen mit Kanada bereits im Gange waren. Und das, obwohl die Europäische Kommission damals bereits explizit feststellte, dass das kanadische Rechtssystem „bereits einen angemessenen Schutz für ausländische Investitionen“ bietet.

Handel funktioniert sehr gut ohne CETA

Weder der Negativlistenansatz, noch ISDS werden positive Effekte auf den Handel zwischen EU und Kanada haben. Ohnehin funktioniert der Handel bereits heute und ohne CETA: Im ersten Halbjahr 2015 wurden deutsche Waren im Wert von mehr als 5 Milliarden Euro nach Kanada exportiert – fast 15 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres.

Sowohl CETA, als auch die TTIP-Verhandlungen gehen noch in die falsche Richtung. Fairer Handel geht anders! Deshalb ruft der DGB für kommenden Samstag, 10.10.2015, zur Demo in Berlin auf: www.ttip-demo.de


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