Der DGB unterstützt die Ausrichtung des Antrags der Länder Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein im Bundesrat zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Nachdem der Antrag am 15. März auf der Tagesordnung stand, wurde er an den Ausschuss für Gesundheit (federführend), Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie den Ausschuss für Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen.
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Der vorgeschlagene Weg eines gedeckelten, und damit bezahlbaren Eigenanteils im Teilleistungssystem der Pflegeversicherung wäre aus Sicht des DGB ein guter erster Schritt auf dem Weg zu einer Pflegevollversicherung, um die potentiell immer weiter steigenden Kosten für die Versicherten und ihre Angehörigen wirksam zu begrenzen. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des BMG, nach der die Eigenanteile der Pflege auch künftig weiter steigen werden, wäre dies eine gute Möglichkeit, um das Vertrauen in die Bezahlbarkeit von dringend benötigten Leistungen zur Versorgung von Pflegebedürftigkeit wieder herzustellen. Auch die anderen beiden Vorschläge des Antrags zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind nachvollziehbar und sinnvoll.
So sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege von HeimbewohnerInnen künftig aus der GKV finanziert werden. Im Gegenzug würde die geriatrische Rehabilitation künftig nicht mehr von der GKV, sondern von der Pflegeversicherung übernommen. Für letztere würde so ein sinnvoller Anreiz entstehen, um Pflegebedürftigkeit noch wirksamer hinauszuschieben, den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu fördern und letztlich noch Kosten zu sparen. Die bisherige Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Pflegeversicherung, d.h. mit Eigenanteil versehen, ist ein Ausnahmefall, der einst als Provisorium angelegt war und der ordnungspolitisch wenig Sinn macht.
Schließlich wird die medizinische Behandlungspflege in der ambulanten Pflege auch von der GKV übernommen, ist sie doch eine medizinische Leistung. Des Weiteren soll in der Pflegeversicherung ein Steuerzuschusses analog der GKV zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen eingeführt werden. Auch dies würde ordnungspolitisch Sinn machen und den Beitragsanstieg dämpfen. Der DGB begrüßt die Länder-Initiative, welche das Armutsrisiko von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen begrenzen würde und setzt sich darüber hinaus weiter für die Einführung einer Pflegevollversicherung ein.