Deutscher Gewerkschaftsbund

09.09.2020

Armut bekämpfen, Zusammenhalt stärken – Mindeststandards für die Grundsicherung in Europa

von Livia Hentschel, DGB

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Formen der Grundsicherung geschaffen. Die Corona-Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig dieses letzte soziale Auffangnetz im Kampf gegen Armut ist. Die EU sollte daher die Grundsicherung in den Mitgliedstaaten so stärken, dass sie allen Europäer*innen ein Leben in Würde ermöglicht. Für den DGB sind Mindeststandards hier der richtige Weg.

Hände mit Münzen

DGB/Best Sabel/Dannheisig

„Jede Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, hat in jedem Lebensabschnitt das Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen, die ein würdevolles Leben ermöglichen, und einen wirksamen Zugang zu dafür erforderlichen Gütern und Dienstleistungen. Für diejenigen, die in der Lage sind zu arbeiten, sollten Mindesteinkommensleistungen mit Anreizen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt kombiniert werden“: so heißt es im Grundsatz 14 der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR), auf die sich alle Staats- und Regierungschefs der EU, das Europäische Parlament und die EU-Kommission im Jahr 2017 geeinigt haben. Die Umsetzung der im Rahmen der ESSR festgelegten Grundsätze und Rechte ist eine gemeinsame Verpflichtung und Verantwortung der Organe der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und anderer Interessenträger. Was aber genau ist mit Mindesteinkommensleistungen gemeint und wie könnte man diesen Grundsatz in Europa auch nachhaltig verwirklichen?

Die Grundsicherung in den EU-Mitgliedstaaten

Systeme für ein Mindesteinkommen gibt es mittlerweile in allen europäischen Mitgliedstaaten. Damit ist keineswegs eine Art bedingungsloses Grundeinkommen gemeint und erst Recht nicht der Mindestlohn. Steuerfinanzierte Mindesteinkommensregelungen wirken dann, wenn Menschen in Notlagen geraten, die weder durch eigene oder familiäre Hilfe, noch durch vorgelagerte Sozialleistungen abgedeckt werden können – also als letztes soziales Auffangnetz. In Deutschland betrifft das die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II bzw. »Hartz IV«), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, Viertes Kapitel) und für andere nicht erwerbsfähige Personen die Sozialhilfe (SGB XII, Drittes Kapitel).

Auch wenn mittlerweile alle Mitgliedstaaten Elemente von Grundsicherungssystemen vorweisen, sind in der Ausgestaltung der Systeme europaweit starke Divergenzen zu beobachten. In Griechenland beispielsweise wurde erst im Jahr 2017 ein System der Grundsicherung eingeführt und Italien vollzog den Übergang von einem regionalen lückenhaften zu einem landesweiten System erst im Jahr 2019. Die Leistungen sind in den meisten Mitgliedstaaten zu niedrig und zudem schwer zugänglich, so dass kein effektiver Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung besteht.

Diese Disparitäten sind in vielerlei Hinsicht problematisch. Noch immer leben in Europa viel zu viele Bürger*innen in Armut. Jüngste Zahlen von Eurostat bestätigen dies: Im Jahr 2018 waren mehr als 109,2 Millionen Personen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das entspricht 21,7% der europäischen Bevölkerung. Von den 109,2 Millionen Personen waren 65% arbeitslos. Damit ist die EU noch weit vom festgelegten Armutsbekämpfungs-Ziel der EU2020-Strategie entfernt: Bis 2020 sollten verglichen zum Vorkrisenniveau (2008) 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung geholt werden. Bedenkt man, dass 2008 mehr als 120 Millionen Bürger*innen in der EU von Armut bedroht waren, wurde dieses (ohnehin wenig ambitionierte) Ziel gerade einmal zur Hälfte erreicht.

Überdies werden Armut und soziale Ausgrenzung in Folge der Corona-Krise wieder ansteigen. Dabei sind benachteiligte Personengruppen besonders von der Krise und ihren Folgen betroffen und werden in existenzielle Notlagen gedrängt. Insbesondere gesellschaftliche Minderheiten sind oft überproportional hart betroffen, wie eine OECD-Studie vom 2. September zeigt. Das führt nicht nur dazu, dass viele Bürger*innen sich genötigt sehen, in andere Länder aufzubrechen, um ein Leben in Würde zu führen, sondern fördert auch die wachsende Skepsis gegen Europa. Die Unterausstattung der Grundsicherungssysteme hat auch negative Konsequenzen für die Krisenbekämpfung. Schließlich haben Grundsicherungssysteme die Funktion eines sog. „automatischen Stabilisators“: In einer Rezession stärken die staatlichen Mehrausgaben (Grundsicherungsleistungen) die Einkommen der privaten Haushalte und stabilisieren damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Solide Grundsicherungssysteme helfen also den Mitgliedstaaten, besser durch Wirtschaftskrisen zu kommen, wie schon die Erfahrungen einiger Länder in der Krise von 2008/2009 bestätigten.

Mindeststandards statt Vereinheitlichung der Systeme

Wie also kann auf EU-Ebene dafür gesorgt werden, dass die Grundsicherungssysteme in jedem Land angemessen ausgestaltet sind? Das könnte zum einen erreicht werden, indem die nationalen Systeme harmonisiert und einem neuen „europäischen“ System unterstellt würden. Da die nationalen Systeme allerdings historisch tief verwurzelt und unterschiedlich ausgestaltet sind, ist diese Lösung nicht besonders realistisch oder praktikabel. Der DGB fordert stattdessen die Einführung europäischer sozialer Mindeststandards, die jeder Mitgliedstaat bei der Ausgestaltung seiner Systeme verbindlich einhalten muss.

Die Funktion von Mindeststandards liegt darin, einen allgemeinen Standard innerhalb der Union sicherzustellen, der einerseits weniger leistungsfähige Staaten nicht überfordert, andererseits aber leistungsfähige Staaten nicht daran hindert, ein höheres Schutzniveau vorzusehen. Man setzt auf europäischer Ebene also gewisse „Qualitätskriterien“ für die sozialen Sicherungssysteme fest, die in keinem Land unterschritten werden dürfen. Einheitliche Mindeststandards auf Grundlage von Art. 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlauben es nicht nur, die historisch gewachsene unterschiedliche Ausgestaltung der Sozialsysteme zu bewahren, sondern auch, im Sinne einer sozialen Aufwärtskonvergenz ein einheitlich hohes Schutzniveau zu sichern.

Es gibt eine Vielzahl denkbarer Standards, die in solch einem Rechtsakt festgelegt werden könnten und sollten: zum Beispiel die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Grundsicherung, die Anpassung der Leistungen an die Haushaltsgröße, die Verknüpfung mit anderen sozialen Dienstleistungen und natürlich die Höhe der Leistungen. Für letzteres schlägt der DGB als Orientierung eine Mindesthöhe entsprechend der 60%-Armutsrisikogrenze gemessen an den Verhältnissen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vor. Die Debatte zur angemessenen Leistungshöhe wird vermutlich besonders kontrovers, schließlich wäre eine festgelegte Mindesthöhe in einigen Mitgliedstaaten mit sehr niedrigen Leistungen nicht so einfach zu stemmen. Deswegen sollten Mitgliedstaaten mit schlecht ausgeprägten Systemen finanziell unterstützt werden und ihnen mehr Zeit bei der Erreichung des Zieles eingeräumt werden.

Eine Frage des politischen Willens

Der Elefant im Raum bleibt bei Fragen des sozialen Europas wie immer die Debatte über die Rechtsetzungskompetenz der EU in diesem Feld. Viele Studien, sogar eine eigens in Auftrag gegebene Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kommen zu positiven Ergebnissen und ebnen den Weg für die Einführung einer EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme. Am Ende ist es jedoch eine Frage des politischen Willens, wie auch die aktuelle Initiative der EU-Kommission für einen europäischen Rahmen für Mindestlöhne zeigt.

Mit der Forderung nach einem Europäischen Rahmen für die Grundsicherung in den Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung und dem Antritt der deutschen Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 ist das politische Momentum jedenfalls gegeben, um wichtige Impulse zu setzen. Mitten in der Corona-Krise steigt auch der Druck aus Südeuropa: Im Mai legten die Regierungen Spaniens, Portugals und Italiens einen offenen Brief vor, in dem sie die Einführung angemessener Standards für die Grundsicherung fordern, um die durch Corona bedingten negativen Auswirkungen für die Bürger*innen zu verringern und für zukünftige Krisen besser gewappnet zu sein.


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