Der DGB hat es immer wieder gefordert: Geflüchtete müssen möglichst rasch in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden. Denn Beschäftigung ist ein zentraler Bestandteil von Integration und muss mit allen Mitteln gefördert werden. Eine Reihe von Gesetzesänderungen zum 1. August setzt nun einen Teil der DGB-Forderungen um.
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Leichterer Zugang zu Sprach- und Integrationskursen, gesicherte Förderung in Ausbildung und Studium – seit 1. August 2019 hat der Gesetzgeber Lücken und Hürden für Asylbewerberinnen und –bewerber beseitigt. Die Änderungen unter dem sperrigen Namen „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ sind Teil des Migrationspaketes.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Gestattete und Geduldete Zugang zu Integrations- und Sprachkursen wenn sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Gestattete), die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, können auf Antrag Zugang zu Integrationskursen nach § 43Aufenthaltsgesetz und bei Bedarf auch zu Berufssprach-kursen nach § 45a Aufenthaltsgesetz erhalten.
Das gilt:
Geduldete erhalten Zugang zu den Berufssprachkursen
Das gilt:
Quelle und weitere Informationen: Download Faktenpapier Migrationspaket des BMAS
In seiner Stellungnahme zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz hatte der DGB begrüßt, dass Gestattete und Geduldete nun weitere Möglichkeiten zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen erhalten, wenn sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind. Der DGB hätte sich jedoch eine deutliche Reduzierung der Fristen gewünscht, um den Zugang zu diesen Kursen zu erleichtern.
In den vergangenen Jahren mussten geflüchtete Jugendliche mitunter eine Abbildung abbrechen, weil für sie Ausbildungsförderungen gesetzlich nicht vorgesehen waren, die andere Jugendliche in Ausbildung ohne weiteres beantragen konnten. Der DGB hat diese Benachteiligung regelmäßig kritisiert. Nun wurden Förderlücken für geflüchtete Jugendliche in Ausbildung geschlossen.
Quelle und weitere Informationen: Download Faktenpapier Migrationspaket des BMAS
Der DGB hat zum Migrationspaket zwei Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf, in dem Förderlücken für Geflüchtete im Bereich Ausbildung und Studium geschlossen werden.
Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf in dem die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländer_innen neu geregelt wird.